Ein Zwischenfall in einer S-Bahn der Linie S 5 wird nun von der Bundespolizei ermittelt (Symbolfoto). Foto: 7aktuell.de//Oskar Eyb

Eine Frau wird in einer S-Bahn von einem Randalierer bespuckt, die Bundespolizei kann den Tatverdächtigen dank couragierter Zeugen festnehmen. Doch wer ist überhaupt das Opfer?

Stuttgart - Was hat sich da genau abgespielt auf der Fahrt einer S-Bahn zwischen Hauptbahnhof und Zuffenhausen? Mit einem rätselhaften Vorfall beschäftigt sich derzeit die Bundespolizei: Eine Frau soll am Donnerstag gegen 18.20 Uhr in einer Bahn der Linie S 5 von einem Randalierer attackiert und bespuckt worden sein. Couragierte Fahrgäste überwältigten den 29-Jährigen und setzten ihn am Halt Zuffenhausen an die frische Luft. Jetzt haben die Beamten einen Tatverdächtigen – aber kein Opfer und auch keine Zeugen.

„Wir sind von der Notfallleitstelle der Bahn wegen einer Schlägerei alarmiert worden“, sagt Bundespolizeisprecher Sebastian Maus. Die betroffene S-Bahn sei am Donnerstag von Stuttgart in Richtung Bietigheim-Bissingen unterwegs gewesen und habe dann am Bahnhof Zuffenhausen angehalten. Die Beamten der Bundespolizei nahmen den 29-Jährigen an Ort und Stelle fest. Der wohnsitzlose Mann war leicht alkoholisiert, er hatte laut Alkomat etwa 0,3 Promille. Zu den Vorwürfen machte er nur dürftige Angaben.

Helfen Videos den Ermittlern weiter?

Obwohl die S-Bahn beim Eintreffen der Bundespolizei und der Beamten der Stuttgarter Polizei noch an der Haltestelle stand, war von der Frau und von den couragierten Zeugen nichts mehr zu sehen. Hatte den Betroffenen das Warten zu lange gedauert? Gehörten die Zeugen und das Opfer womöglich zur selben Reisegruppe? Das alles ist bisher nur Spekulation. „Wir setzen daher auf die Auswertung der Videosequenzen aus den Kameras der S-Bahn“, sagt Bundespolizeisprecher Maus. Die Ermittler setzen außerdem darauf, dass sich die Geschädigten und die Zeugen noch nachträglich melden. Dies können sie am besten unter der Rufnummer 07 11 / 87 03 50 tun.

Der Beschuldigte wurde nach den erkennungsdienstlichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt. Er muss mit einer Strafanzeige wegen Körperverletzung und Beleidigung rechnen.

Die Sache mit der Zivilcourage

Dass Polizeibeamte einen Tatverdächtigen festnehmen, aber die Opfer an den Ermittlungen offenbar kein Interesse haben, kommt nicht gerade selten vor. Besonders bitter ist dies in Fällen, bei denen Zeugen Zivilcourage zeigen, dann selbst zum Opfer werden – um am Ende alleine dazustehen. So geschah dies im Oktober vergangenen Jahres, als eine Frau in einer Stadtbahn der Linie U 34 auf der Fahrt Richtung Südheimer Platz von einer Gruppe Jugendlicher mit unflätigen Worten belästigt wurde. Eine 37-jährige Frau ging dazwischen und wurde selbst geschlagen. Die ursprünglich belästigte Frau verschwand spurlos. Generell gilt für Zeugen, sich nicht selbst in Gefahr zu bringen, sondern lieber die Polizei zu verständigen. Wichtig ist aber auch, hinterher für die Polizei als Zeuge ansprechbar zu sein.