Gut für Autofahrer: Die Pendlerpauschale wird im kommenden Jahr erhöht. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Auch im kommenden Jahr müssen sich Autofahrer in Deutschland auf Änderungen einstellen. Unter anderem gibt es bei der Pendlerpauschale eine Neuerung. Hier gibt es einen Überblick.

Stuttgart - Ein ereignisreiches Jahr 2020 neigt sich so langsam dem Ende zu. Zeit, sich mit dem nächsten Jahr zu beschäftigen. Welche Änderungen kommen auf die Menschen zu? Auf was müssen sich die Bürger einstellen? Heute richten wir den Blick auf die Straße und beschäftigen uns damit, was Autofahrer im kommenden Jahr beachten müssen.

Pendlerpauschale

Wer viele Kilometer mit dem Auto zum Arbeitsplatz zurücklegen muss, kann sich über eine höhere Pendlerpauschale freuen. Denn diese wird von 30 auf 35 Cent erhöht – vorausgesetzt die einfache Strecke ist länger als 21 Kilometer. Hin- und Rückfahrt werden hier nicht zusammengerechnet. Ist der Weg zur Arbeit also kürzer als 21 Kilometer, erhält der Autofahrer pro zurückgelegtem Kilometer nach wie vor 30 Cent. Diese Entscheidung traf die Bundesregierung bereits 2019 – sie ist ein Teil des Klimaschutzprogramms 2030. Im Jahr 2024 wird die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer sogar auf 38 Cent erhöht.

Steuererhöhung für Spritschlucker

Die Bundesregierung hat im September dieses Jahres eine Reform der Kfz-Steuer beschlossen. Diese beinhaltet, dass ab 2021 mehr Steuern für Autos gezahlt werden müssen, die einen hohen Spritverbrauch haben – bereits zugelassene Autos sind davon jedoch ausgeschlossen. Auf der Homepages des ADAC heißt es dazu: „Bisher „kostete“ jedes neu zugelassene Auto – zusätzlich zu einem Sockelbetrag von 2 Euro je 100 cm³ für Benziner und 9,50 Euro je 100 cm³ für Diesel – zwei Euro pro ausgestoßenem Gramm CO₂ je Kilometer oberhalb von 95 g/km (laut Herstellerangaben). Ab dem 1. Januar 2021 gilt: Je höher dieser CO₂-Wert, desto höher der Steuersatz. Insgesamt gibt es künftig sechs Stufen, der Steuersatz reicht von zwei bis vier Euro pro ausgestoßenem Gramm CO₂ je Kilometer“.

Die Bundesregierung erhofft sich durch diese Reform, dass die Bürger sich für spritsparende Autos entscheiden.

Wer muss zur Hauptuntersuchung?

Im Jahr 2021 steht für alle Autobesitzer die Hauptuntersuchung an, die eine gelbe Plakette auf dem Kennzeichen kleben haben. Ist die Untersuchung beim TÜV, bei der Dekra und Co. erfolgreich gewesen, erhält man 2021 eine rosafarbene Plakette, die im Jahr 2023 abläuft.

Autobahnen keine Ländersache mehr

Die Autobahnen im Land werden ab dem 1. Januar 2021 in der Verantwortung des Bundes liegen. Für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige Verwaltung und die Finanzierung ist künftig der Bund zuständig. Für diese Aufgaben wurde extra eine Infrastruktur-GmbH gegründet. Damit soll ein effizienteres Arbeiten ermöglicht werden.

Österreich-Besuch wird teurer

Wer im kommenden Jahr einen Österreich-Urlaub plant, der sollte sich im Vorfeld über die bestehende Vignetten-Pflicht auf Autobahnen und Schnellstraße informieren. Im Jahr 2021 hat das Land eine Preiserhöhung beschlossen. So steigt der Preis für eine PKW-Jahresvignette von 91,10 Euro auf 92,50 Euro. Die Zwei-Monatsvignette kostet 40 Cent mehr und kostet nun 27,80 Euro. Für die Zehn-Tagesvignette zahlt man anstatt 9,40 Euro künftig 9,50 Euro. Auch die Kosten für die Motorrad-Vignette sind minimal gestiegen. Eine Jahresvignette kostet zum Beispiel statt 36,20 Euro nun 36,70 Euro. Wer ohne Vignette erwischt wird, zahlt eine Bußgeld von minimum 300 Euro.

Euro 5 für Motorräder

Apropos Motorradfahrer – auch diese müssen sich im kommenden Jahr auf eine Änderung einstellen. Ab dem 1. Januar gilt für neu zugelassene Motorräder die Abgasnorm Euro 5 – auch die 125er-Maschinen sind davon betroffen. Nicht davon betroffen sind dagegen Motorräder, die bereits auf den Straßen unterwegs sind.

Weitere Änderungen sehen Sie im Video.

Fahrschule

Erweiterter Aufgabenkatalog und eine zehn Minuten längere Prüfung: Fahranfänger müssen sich ab Januar 2021 auf eine veränderte praktische Fahrprüfung einstellen. Das neue und verbesserte Prüfverfahren sei ein Meilenstein im Fahrerlaubniswesen, sagte Roland Krause vom Dresdner Dekra-Vorstand am Mittwoch. Erstmals soll dann auch ein elektronisches Prüfprotokoll die bisherige handschriftliche Bewertung ersetzen. Dafür dokumentiert der Prüfer mittels einer speziell entwickelten Software auf einem Tablet die Bewertung für alle Fahraufgaben.

Das Verfahren soll künftig für mehr Objektivität in der Bewertung sorgen und sowohl dem Fahranfänger als auch den Fahrschulen einen besseren Überblick geben, wo es etwa noch Probleme in der Fahrpraxis gibt. Das neue Prüfverfahren gilt künftig für alle Führerscheinklassen. Ein erweiterter Katalog an Fahraufgaben legt nach Angaben der Dekra künftig bundesweit einheitliche Standards fest. Prüfungen dauern daher ab Januar etwa zehn Minuten länger.

Längere Entwicklung

Das neue Prüfverfahren wurde in den vergangenen Jahren von Dekra und TÜV zusammen mit technischen Prüfstellen, Fahrlehrerverbänden und der Bundesanstalt für Straßenwesen entwickelt und in rund 9000 Prüfungen erprobt. Im März des vergangenen Jahres wurde dafür die Fahrerlaubnis-Verordnung entsprechend verändert - Stichtag ist der 1. Januar 2021.

Die Dekra ist die zentrale Führerschein-Prüfstelle in den Ost-Bundesländern sowie für Berlin.