Die Polizei wird auf dem Wasen wieder Präsenz zeigen. Foto: IMAGO/Arnulf Hettrich/IMAGO

Die Debatte ums Kiffen in Deutschland ist seit der Legalisierung im April deutlich abgeflacht. Auf dem Stuttgarter Volksfest will man trotzdem keine Marihuana-Konsumenten.

Das zweitgrößte Volksfest der Welt steht vor der Tür. An diesem Freitag, 27. September, startet das Cannstatter Volksfest auf dem Wasen. Dann wird das Bier wieder in Strömen fließen. Im vergangenen Jahr besuchten rund 4,3 Millionen Menschen die Sause – viele auch, um sich in eines der Festzelte zu setzen und dort zu feiern.

Derzeit wird darüber debattiert, ob das Rauchen in den Festzelten verboten wird. Bisher galt für sie eine Ausnahmegenehmigung – die allerdings abgeschafft werden könnte. Die Wirte laufen dagegen Sturm.


Kiffen auf dem Wasen: Was gilt in den Zelten – und was auf dem Gelände?

Während herkömmliche Zigaretten, die elektronischen Pendants und Vapes – zumindest in diesem Jahr noch – erlaubt sind, verhält es sich anders mit Joints. Denn Kiffen ist auf dem Wasen verboten – und zwar in den Zelten, aber auch auf dem kompletten Gelände.  

Im Festzelt ist Rauchen erlaubt – allerdings kein Cannabis. Foto: www.imago-images.de/IMAGO/imageBROKER/Manuel Kamuf

Die Wirte hatten sich bereits vor dem Frühlingsfest klar contra Cannabis positioniert. Das sei nicht vereinbar mit Familien, die zu Besuch in die Zelte kommen, hieß es beispielsweise. Experten raten ohnehin von Mischkonsum ab.

Kiffen auf dem Wasen: Wie wird das Verbot begründet

Dass der Konsum von Cannabis-Produkten auch auf dem kompletten Wasen-Gelände untersagt ist, ist inzwischen in der sogenannten Benutzungsordnung festgeschrieben. Unter Paragraf 4 (“Verhalten auf dem Festgelände“) heißt es: „Den Besuchern des Festgeländes ist insbesondere untersagt Cannabis zu konsumieren.“

Die Regelung hatte auch schon beim Frühlingsfest Bestand. Die Veranstaltung sei „ein Fest für Kinder und Familien. Im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes haben wir uns dazu entschlossen, das Cannabis-Verbot auch für den Platz gelten zu lassen“, hieß es im Frühjahr. Das wurde nun beibehalten.

Cannabis-Verbot und „Kiffer-Fall“ auf dem Oktoberfest

Wie das Verbot eingehalten wird, muss sich zeigen. Selbst auf dem Münchner Oktoberfest, das bereits läuft, meldete die Polizei unlängst den ersten „Kiffer-Fall“. In Bayern gelten teils wesentlich strengere Regeln als in anderen Bundesländern.

In Deutschland ist der Konsum und Besitz von Cannabis seit dem 1. April – unter bestimmten Umständen – für Erwachsene erlaubt. Unter anderem darf aber auch in der Nähe von Minderjährigen kein Marihuana konsumiert werden.