Endlich wieder ins Grüne! Freilandhühner in mehreren Kreisen im Südwesten müssen ab 1. April nicht mehr im Stall verharren. (Symbolbild) Foto: imago /Countrypixel

In elf Kreisen können Hühner wieder im Freien scharren. Die Vogelgrippe sei aber noch nicht überwunden, warnt das Landwirtschaftsministerium.

Geflügelhalter in elf Stadt-und Landkreisen in Baden-Württemberg können ihre Tiere ab dem 1. April wieder ins Freie schicken. Da keine neuen Vogelgrippefälle hinzukamen, lassen die Behörden die Stallpflicht auslaufen. Laut Landwirtschaftsministerium trifft das auf die Kreise Böblingen, Ravensburg, Lörrach, Tübingen, Esslingen, Reutlingen sowie den Ostalbkreis, den Stadt-und Landkreis Heilbronn und die Stadtkreise Stuttgart und Heidelberg zu.

Geflügelhalter warnen vor Eiermangel zu Ostern

In vier Landkreisen wurde die Stallpflicht verlängert: Neben den Geflügelhaltern in den Kreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen (beide bis 15. April) betrifft dies auch jene im Bodenseekreis und im Kreis Konstanz (beide bis 18. April). Zu den restlichen Kreisen mit Vogelgrippefällen liegen dem Landwirtschaftsministerium keine Informationen vor. „Wir gehen davon aus, dass die ihre Allgemeinverfügungen auslaufen lassen“, sagte ein Sprecher.

Grund zur Entwarnung sieht das Ministerium nicht: „Wir sind noch nicht über den Berg und müssen die Lage weiter beobachten“, heißt es. Um die Nutztiere vor einer Ansteckung mit dem Virus zu schützen, müssen Hühner etwa im Landkreis Konstanz weiter im Stall bleiben. Seit dem 15. März haben sich dort mehrere Wildvögel mit der Geflügelpest infiziert. Die Vögel in der Stuttgarter Wilhelma hingegen kehren im Zuge der auslaufenden Stallpflicht wieder in die Außengehege zurück.

Der Geflügelwirtschaftsverband Baden-Württemberg warnt vor einem Eiermangel zu Ostern als Folge der Vogelgrippe: „Der Eiermarkt ist wegen der Millionen gekeulten Nutztiere in Europa extrem angespannt“, sagte der Vorsitzende Georg Heitlinger.