Fremde Personen dürfen Ställe von Geflügelbetrieben nur noch mit Schutzanzügen betreten. (Archivbild) Foto: imago stock&people/imago stock&people

Zum Schutz vor der Geflügelpest treten ab Samstag neue Regeln in Baden-Württemberg in Kraft: Halter müssen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen beachten. Für Besucher in Ställen gelten besondere Vorschriften.

Da immer mehr Fälle der Vogelgrippe in Baden-Württemberg identifiziert werden, müssen nun auch kleinere Geflügelbetriebe Schutzmaßnahmen einhalten. Die neue Regelung tritt im ganzen Land ab Samstag in Kraft, wie das Landwirtschaftsministerium am Freitag mitteilte.

Demnach dürfen Fremde die Ställe nur noch mit Schutzkleidung betreten. Halter müssen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen beachten. Sie sind außerdem verpflichtet, Symptome und unklare Todesfälle bei ihrem Geflügel zu melden. Diese Maßnahmen gelten bereits für Betriebe mit mehr als 1000 Hühnern, Puten, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen.

Elf infizierte Wildvögel seit Jahresbeginn

In ganz Baden-Württemberg wurden laut Ministerium seit Anfang des Jahres in elf Fällen Geflügelpest bei Wildvögeln nachgewiesen. Deutschlandweit soll es seit September 2021 zu mehr als 1900 Geflügelpestausbrüchen gekommen sein.

Die Geflügelpest wird auch Vogelgrippe genannt. Sie ist eine hochansteckende Infektionskrankheit, die vor allem bei Wasservögeln vorkommt. Die Krankheit ist Experten zufolge für Menschen ungefährlich.