Auf der Königstraße wird es nachts erst einmal leer bleiben. Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Hirsche beobachten oder Zigaretten ziehen – alles keine Gründe, um nachts das Haus zu verlassen, sagt der Verwaltungsgerichtshof. Die Ausgangsbeschränkungen im Land bleiben bestehen.

Mannheim - Ein Bürger und zwei Rechtsanwälte haben Argumente gegen die Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg gesammelt. Die höchsten Verwaltungsrichter im Land haben sie damit nicht überzeugt. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat am Freitag die drei Eilanträge abgelehnt – die von der Landesregierung verhängte Maßnahme bleibt somit bestehen.

In den drei Anträgen wurde von den Anwälten unter anderem argumentiert, dass es keinen Grund gebe, das nächtliche Verlassen der Wohnung zu verbieten, wenn man am Automaten um die Ecke Zigaretten ziehen, den Schrebergarten pflegen oder Hirsche beobachten wolle. Ebenso sei es nicht einsehbar, warum ein Abendspaziergang verboten werde oder die Möglichkeit, die in einem Nebengebäude liegende Werkstatt zu besuchen, um dort Bastelarbeiten zu machen. Der dritte Antragsteller argumentierte, dass laut Zahlen des Robert-Koch-Institutes vorwiegend ältere Menschen an dem Coronavirus versterben, gerade diese Altersgruppe verlasse das Haus jedoch kaum.

Nicht jeder Tierbesitzer darf raus

Der 1. Senat des VGH sah das grundlegend anders. Das Ziel der Kontaktreduzierung sei in Ordnung, das Mittel der Ausgangssperre geeignet und auch Verhältnismäßig. „Die damit verbundenen Beeinträchtigungen sind angesichts der gravierenden Folgen der Weiterverbreitung des Coronavirus für Leib und Leben einer Vielzahl von (...) Betroffenen und der damit verbundenen Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems Deutschlands zumutbar“, so die Begründung. Auch der von einem Antragsteller vorgetragene Hinweis, jeder Tierhalter dürfe nachts das Haus verlassen, sei schlicht falsch, so die Richter. Dies gelte nur bei „unaufschiebbaren Handlungen zur Versorgung der Tiere“.