Der Verfassungsschutz darf die AfD mit geheimdienstlichen Mitteln beobachten. Foto: imago images / Steinach/Sascha Steinach

Das Verwaltungsgericht Köln bescheinigt dem Verfassungsschutz, die AfD als Verdachtsfall einstufen zu dürfen. Das ist mehr als ein Stempel – die Behörde erhält dadurch weitreichende Ermittlungsbefugnisse.

Köln - Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Alternative für Deutschland (AfD) einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts zufolge als sogenannten Verdachtsfall einstufen. Es gebe „ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei“, teilte das Gericht am Dienstag nach knapp zehnstündiger mündlicher Verhandlung in der Domstadt mit.

Bei einer Einstufung als Verdachtsfall dürfen geheimdienstliche Mittel zur Beobachtung eingesetzt werden.