In Stuttgart auf dem Wasen hält ein Demonstrant bei dem letztwöchigen Protest ein Plakat in die Höhe. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe lehnte nun einen Eilantrag gegen das Protestverbot in Rastatt ab. Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Gegner der Corona-Politik dürfen auch weiterhin am Samstag nicht in Rastatt demonstrieren. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe lehnte einen Eilantrag für die Demo „Zeig dein Gesicht für die Grundrechte“ ab. Was ist die Begründung?

Rastatt - Gegner der Corona-Politik dürfen auch weiterhin am Samstag nicht in Rastatt demonstrieren. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe lehnte einen Eilantrag gegen das Protestverbot am Freitagabend ab und folgte damit der Begründung des Landratsamtes.

Lesen Sie hier: Coronaprotest in Stuttgart – Demo trotz Verbots kann teuer werden (Plus)

Die Behörde war von einer erheblichen Zahl von Demonstranten ausgegangen, die den Mindestabstand nicht einhalten oder keine Masken zum Schutz vor dem Virus tragen würden. Diese Prognose sei nicht zu beanstanden, entschied das Gericht. Außerdem legten Äußerungen der Versammlungsleitung in sozialen Medien nahe, dass sie die Auflagen während der Kundgebung auch nicht durchsetzen würde.

Beschluss noch nicht rechtskräftig

Das Landratsamt hatte argumentiert, von der als „Großdemo“ mit rund 1000 Teilnehmern angekündigten Veranstaltung gehe eine erhebliche infektiologische Gefahr für die Bevölkerung aus. Der Untertitel der Demonstration „Zeig dein Gesicht für die Grundrechte“ impliziere zudem, dass sich die Teilnehmer bewusst ohne Maske versammeln wollten. Dies widerspreche aber den Maßgaben zur Eindämmung der Pandemie.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts (10 K 1307/21) ist noch nicht rechtskräftig. Die private Antragstellerin kann Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen.

Auch in Heilbronn war am Freitag mit Blick auf die Corona-Pandemie eine für Samstag geplante Kundgebung der „Querdenken“-Bewegung gegen die Corona-Maßnahmen verboten worden.