Vor einem Jahr ist der Schwimmlehrer in Baden-Baden verurteilt worden. Foto: dpa/Uli Deck

Über Jahre hat ein Schwimmlehrer im Badischen kleine Mädchen sexuell missbraucht. Das Urteil hat der Bundesgerichtshof bestätigt. Doch seine Chancen, irgendwann wieder aus der Haft zu kommen, sind gestiegen.

Baden-Baden - Der vor einem Jahr wegen schweren sexuellen Missbrauchs am Kindern verurteilte Schwimmlehrer bleibt in Haft. Wegen der damals verhängten Sicherungsverwahrung muss allerdings eine andere Kammer noch einmal neu über den Fall entscheiden. In einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss bestätigte der Bundesgerichtshof den Schuldspruch des Baden-Badener Landgerichts. Allerdings sei bei der gleichzeitig angeordneten anschließenden Sicherungsverwahrung des Mannes vom Gericht nicht ausreichend begründet worden, inwieweit beim Angeklagten ein Hang zur Begehung schwerwiegender Straftaten vorliege.

Der Schwimmlehrer war im November 2018 wegen sexuellen Missbrauchs seiner Schwimmschülerinnen zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Dabei ging es um 133 Fälle, die er als Leiter von Kinderschwimmkursen in Hallenbädern im Raum Baden beging. Betroffen waren 32 Mädchen im Alter zwischen vier und elf Jahren. Teilweise hatte der Mann die Taten auch gefilmt. (Az. 4 StR 200/19)