Ist das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen, landen Lebensmittel oft im Müll. Das soll sich ändern, denn viele Produkte sind noch essbar. Foto: /Imago

In Europa werden Millionen Tonnen an Essen weggeworfen. Die EU will im Kampf gegen die Verschwendung die Kennzeichnungspflicht reformieren.

Brüssel - Immer mehr Lebensmittel landen im Mülleimer. Fast 90 Millionen Tonnen werden in Europa jährlich weggeworfen. Die Europäische Union hat sich nun dazu entschlossen, dieser unerfreulichen Entwicklung unserer Wohlstandsgesellschaft entgegenzusteuern. Dabei versucht sie einen einfachen, aber womöglich sehr effektiven Weg: Die Kennzeichnung der Produkte in den Regalen soll verändert werden. Denn oft werden Lebensmittel nicht mehr gegessen, weil das auf der Verpackung abgedruckte Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) abgelaufen ist. Das ist bisweilen die pure Verschwendung, denn vieles ist auch noch weit über diesen Zeitpunkt hinaus essbar.

Kampf gegen die Verschwendung

„Die Regelung mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum ist seit 40 Jahren in Kraft. Es ist an der Zeit, diese nun zu überarbeiten und den neuen Realitäten anzupassen“, sagt Christine Schneider (CDU), Mitglied im Ausschuss für Umwelt und Lebensmittelsicherheit des Europäischen Parlamentes. Diese Einschätzung ist parteiübergreifend. Denn auch aus den Reihen der Sozialdemokraten wird für eine Änderung plädiert. „Eine Ursache für ‚food waste‘ ist auch der aktuelle Umgang mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum, weswegen eine Reform der entsprechenden Verordnung durchaus Sinn machen kann“, unterstreicht Constanze Krehl (SPD), ebenfalls Mitglied im Ausschuss für Lebensmittelsicherheit.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum hat eine ziemlich einfache Aufgabe, es signalisiert dem Verbraucher, bis wann ein Produkt bei richtiger Lagerung ohne Bedenken gegessen werden kann. „In der Regel können diese Lebensmittel aber auch danach noch verbraucht werden, sie werden ja nicht von einem Tag auf den anderen schlecht“, erklärt Christine Schneider. „Man muss sich eben genau ansehen, ob zum Beispiel ein Quark oder ein Käse noch frisch riecht, gut aussieht und nicht verdorben schmeckt.“ Rechtlich gesehen, dürfen diese „abgelaufenen“ Lebensmittel von den Händlern auch noch verkauft werden.

Wichtiger ist das Verbrauchsdatum

Neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum gibt es noch das Verbrauchsdatum, das wesentlich ernster genommen werden muss. Denn damit sind zum Beispiel Waren wie Fisch, Fleisch oder geschnittene Salate gekennzeichnet. Sie sind leicht verderblich und ihr Verzehr kann nach Ablauf krank machen. Auf manchen Produkten ist allerdings auch gar kein Datum zu finden. Dazu zählen unverpacktes Obst und Gemüse oder lange haltbare Lebensmittel wie Salz oder viele alkoholhaltige Getränke wie Wein.

Die EU-Kommission befindet sich im Moment noch im Stadium der Diskussion, welche Regelung in Zukunft gelten soll. Veränderungen sind also frühestens im kommenden Jahr zu erwarten. Zur Auswahl stehen drei Möglichkeiten: Zum einen könnte das Mindesthaltbarkeitsdatum auf lange haltbaren Lebensmitteln wie Nudeln, Reis oder Kaffee ganz abgeschafft werden. Denkbar ist auch, dass das MDH ganz abgeschafft wird und nur das Verbrauchsdatum die Reform übersteht. Die dritte Lösung wäre, die relevanten Daten etwa über Piktogramme dem Verbraucher anschaulicher zu vermitteln.

Das alljährliche Christstollen-Problem

Christine Schneider bringt noch eine weitere Variante ins Spiel. Sie kann sich vorstellen, dass das Herstelldatum und das Mindesthaltbarkeitsdatum gemeinsam auf eine Packung gedruckt werden. Die Politikerin aus der Südpfalz untermauert ihren Vorschlag mit dem Beispiel der Christstollen. „Auf allen Christstollen ist das Mindesthaltbarkeitsdatum Januar oder Februar aufgedruckt, ganz egal ob sie im August oder im November hergestellt worden sind “, erklärt die Christdemokratin. Ein solches Vorgehen sei gängige Praxis bei Produkten, deren Verkauf stark von der Saison abhängt. In diesem Fall orientiere sich der Produzent beim Aufdrucken des Mindesthaltbarkeitsdatums nicht an der Gesundheit der Kunden, sondern schlicht an ökonomischen Gegebenheiten. Das hält Christine Schneider allerdings für falsch. „Wenn die Konsumenten die Information haben, wann etwas hergestellt wurde“, so die Idee der EU-Parlamentarierin, „können sie häufig auch selbst einschätzen, ob etwas noch gegessen werden kann – oder eben besser nicht.“

Christine Schneider will allerdings noch mehr erreichen. Es ärgert sie, dass etwa manche Supermärkte viele noch essbare Lebensmittel aus ihren Regalen nehmen und einfach wegwerfen, bloß weil das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist. „Es kann doch nicht sein, dass Menschen auch in Deutschland sich dieses noch gute Essen dann aus den Abfallcontainern holen müssen.“ Sie fordert deshalb, dass endlich Regelungen gefunden werden müssten, diese Lebensmittel noch zu nutzen, indem sie etwa kostenlos abgegeben werden.