Bisher sind Strafen für Aufsichtspersonen bei Missbrauchsfällen nur eingeschränkt möglich. (Symbolfoto) Foto: dpa/Nicolas Armer

Bei ihrer Frühjahrskonferenz in Schwangau haben die Justizminister der Länder beschlossen, dass sie Strafen für Leiter in Kirchen und Vereinen bei fahrlässigem Umgang mit Missbrauchsfällen ermöglichen wollen.

Die Justizminister der Länder wollen Strafen für Leiter in Kirchen, Schulen und Vereinen bei fahrlässigem Umgang mit Missbrauchsfällen ermöglichen. Der Bund solle dafür eine Verschärfung des Strafrechts prüfen, beschlossen die Ministerinnen und Minister am Donnerstag bei ihrer Frühjahrskonferenz in Schwangau im Allgäu. „Es geht uns um den Schutz der Kinder“, sagte der Vorsitzende der Konferenz, Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU).

Bisher seien Strafen für Aufsichtspersonen nur möglich, wenn diese absichtlich durch Handeln oder Untätigkeit den sexuellen Missbrauch von Kindern fördern. Das sei aber oft schwer nachweisbar. „Ich empfinde das als Schutzlücke“, sagte Eisenreich.

Anlass für den Vorstoß von Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen waren Fälle, in denen katholische Geistliche nach Missbrauchstaten weiter in der Seelsorge arbeiten durften. Die Verschärfung des Strafrechts soll „bei groben Pflichtverletzungen“ von Aufsichtspersonen gelten, die weiteren Missbrauch ermöglichen.