Der Grüne Pfeil. Foto: dpa/Jan Woitas

Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt befürwortet einstimmig einen CDU-Antrag für zwei neue Grüne Pfeile auf dem Hallschlag – wie bereits vor neun Jahren.

Bad Cannstatt - Seit 1994 ist er im gesamten Bundesgebiet erlaubt: der Grüne Pfeil. Die Regelung ist eine Reminiszenz an die ehemalige DDR. Dort wurde er bereits 1978 eingeführt. Nach der Wiedervereinigung und dem Inkrafttreten der damals in der Bundesrepublik geltenden Straßenverkehrsordnung sollte das Blechschild abgeschafft werden, was zu vehementen Protesten führte. Studien ergaben dann, dass Kreuzungen mit grünem Pfeil keineswegs gefährlicher sind, was wiederum dazu führte, dass die Regelung am 1. März 1994 Bestandteil der im gesamten Bundesgebiet geltenden Straßenverkehrsordnung wurde. Als Ergänzung an Ampeln ermöglicht das Blechschild seitdem den Autofahrern, trotz Rotlicht rechts abzubiegen. Allerdings muss zwingend vorher angehalten werden. Gerade das wird jedoch häufig missachtet, weshalb der Grüne Pfeil von Anfang an auch in Stuttgart nicht unumstritten war und von den Behörden deshalb mit Bedacht im Straßenbild installiert wurde. Auch in Bad Cannstatt, wo unter anderem an der Ecke Brunnenstraße/Überkinger Straße seit einigen Jahren ein Grüner Pfeil das rasche Abbiegen in Richtung Parkhaus Mühlgrün ermöglicht.