Der Angeklagte muss drei Jahre in Haft. Foto: dpa/Sönke Möhl

Vor etwa 30 Jahren hat ein Pfadfinder-Leiter in Baden-Baden Minderjährige zur Vergewaltigung eines kleinen Mädchens genötigt. Zu diesem Entschluss kommt das zuständige Landgericht – und verurteilt den heute 64-Jährigen.

Baden-Baden - Im Vergewaltigungsprozess gegen einen früheren Pfadfinder-Gruppenleiter in Baden-Baden ist der Angeklagte zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht befand den 64-Jährigen am Dienstag für schuldig, vor mehr als 30 Jahren minderjährige Pfadfinder zur Vergewaltigung eines kleinen Mädchens genötigt zu haben. Der Mann habe seine „sexuellen Perversionen“ praktiziert und als Spiel dargestellt, sagte der Richter. Unklar war zunächst, ob Staatsanwaltschaft oder Verteidigung Revision gegen das Urteil beantragen wollen.

Angeklagt war die Vergewaltigung des Kindes irgendwann zwischen 1983 und 1987. Das Opfer war zum Zeitpunkt der nicht mehr genau datierbaren Tat zwischen sieben und elf Jahre alt. Im Keller des Pfadfinderhauses in Baden-Baden soll der Mann als Gruppenleiter die kindlichen und jugendlichen Pfadfinder zu der Serienvergewaltigung angehalten haben. Danach nötigte der Mann der Staatsanwaltschaft zufolge die beteiligten Kinder und Jugendlichen durch einen „Pfadfinderschwur“, niemandem etwas zu erzählen.

Richter spricht von Abgründen

Der Richter hielt die Angaben des Opfers für glaubwürdig. Die Aussagen von Zeugen hätten in „Abgründe“ blicken lassen, was sich bei den Pfadfindern abgespielt habe, sagte er bei der Urteilsverkündung. Teile des Prozesses wie die Plädoyers fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Die angeklagte Tat war nicht verjährt, weil bei Vorwürfen wie dem sexuellen Missbrauch von Kindern die Verjährungsfrist von 20 Jahren bis zum Ablauf des 30. Lebensjahres des Opfers ruht.