Die Schulschließungen 2020 sind keine Blaupause für ein erneutes Verbot von Präsenzunterricht (Symbolbild). Foto: dpa/Sebastian Kahnert

Einmal rechtens – immer rechtens? Für Schulschließungen wegen Corona gilt das laut Bundesverfassungsgericht gerade nicht – es müssen Vorkehrungen getroffen werden. Ob das Kultusministerium dies schon begriffen hat?

Stuttgart - Die coronabedingten Schulschließungen im vorigen Jahr hat das Bundesverfassungsgericht in seinem vor 14 Tagen veröffentlichten Urteil als verfassungsgemäß eingestuft. Doch das heißt nicht, dass die Schulschließungen 2020 als Blaupause für ein erneutes Verbot von Präsenzunterricht taugen. Im Gegenteil machen die höchsten Richter in ihrem 15-seitigen Beschluss deutlich, dass es nicht genügen würde, das alte Vorgehen zu kopieren und geben der Politik Hausaufgaben auf.