Eigentlich gelten dort bestimmte Regeln: die Kurzvideoplattform Tiktok Foto: dpa

Ein Politiker aus Oberschwaben wurde auf der Plattform irrtümlich als „Nazi“ angeprangert. Das hat für die Verfasserin ein Nachspiel – wenn sie identifiziert wird.

Die Schmähung eines oberschwäbischen Kommunalpolitikers als Nazi auf der Kurzvideo-Plattform Tiktok hat ein juristisches Nachspiel. Wie die Staatsanwaltschaft Ravensburg auf Anfrage mitteilte, ermittelt die Polizei „wegen des Vorwurfs der üblen Nachrede beziehungsweise der Verleumdung“. Auslöser ist eine Strafanzeige des Betroffenen, der sich als Opfer einer Verwechselung sieht. Die Identität der Influencerin, die den Mann an den Pranger gestellt hatte, ist laut Staatsanwaltschaft noch nicht geklärt. Der Kommunalpolitiker lässt durch einen Anwalt zugleich zivilrechtliche Schritte gegen sie prüfen; welche das sein könnten, war zunächst offen.