Das SWR-Funkhaus in Stuttgart Foto: SWR/Jürgen Pollak

Die Klage einer Redakteurin auf Weiterbeschäftigung reißt vor dem Arbeitsgericht Stuttgart alte Wunden auf: Es geht um einen möglichen Fall sexueller Belästigung, dem der SWR erst lange Zeit gar nicht und dann eher auf Umwegen nachgegangen sein soll.

Stuttgart - Für den Rechtsvertreter des Südwestrundfunks (SWR) ist beim Gütetermin am Donnerstag vorm Arbeitsgericht in Stuttgart die Lage klar: Die SWR-Redakteurin Sandra Maria Dujmovic hat einen unbefristeten Vertrag als leitende Redakteurin, den man nicht anzweifle. Ihre konkreten Aufgabenbereiche – derzeit ist Dujmovic tätig als Dramaturgin, Drehbuchautorin und Produzentin in der SWR-Abteilung „Sonderprojekte, Musik und Theater“ – seien aber in einem eigenen Vertrag beschrieben und dieser befristet gewesen bis Juni 2019. Gerne habe man mit der Redakteurin neue Aufgaben besprechen wollen, dazu sei es wegen dem Rechtsstreit aber noch gar nicht gekommen.

Dujmovic sieht das alles anders. Für sie und ihre Anwältin, so legen sie der Richterin dar, sind die Position im Allgemeinen und die Aufgaben im besonderen seit 2012 miteinander verknüpft gewesen – und noch dazu Ergebnis von langen Verhandlungen mit Intendanz und Personalleitung: eine neue berufliche Position als Ausgleich dafür, dass die Senderleitung jahrelang den Vorwürfen der Frau, von einem Mitglied eben dieser Leitung sexuell schwer belästigt worden zu sein, nicht ernsthaft nachgegangen sei. Dieser Zusammenhang sei in einer Präambel der Einigung auch ausdrücklich schriftlich festgelegt. Zwar habe Dujmovic tatsächlich später der nachträglich ihr vorgelegten Aufgabenbeschreibung (hier mit Befristung) zugestimmt, aber erst nach Zusicherung des Personalleiters, dieser zweite Vertrag mindere die ursprünglichen Absprachen rein gar nicht.

Die Drohung: Karriere beim SWR könne sie sich abschreiben

Der SWR-Anwalt bestritt an dieser Stelle, Dujmovic sei irgendwann im Sender unter Druck gesetzt worden. Ihr beruflicher Aufstieg seit ihrem Volontariat im Sender mache deutlich, dass ihre Vorgesetzten sie stets gefördert hätten. Außerdem habe sie nie dem Sender zur Kenntnis gebracht, was denn eigentlich „konkret an sexueller Belästigung“ vorgefallen sei, auch habe sie die Vorgänge nie strafrechtlich angezeigt.

Die von dieser mündlichen Einlassung sichtlich angegriffene Frau verlas daraufhin eine vorbereitete „persönliche Erklärung“. Ihr Dienstvorgesetzter, eben ein Leitungsmitglied des SWR – neben dem Intendanten ist hier eine einstellige Zahl weiterer Direktoren versammelt, der konkret Beschuldigte wurde in der Verhandlung nicht benannt –, habe sie bereits 2008 nicht nur sexuell belästigt, sondern ihr auch angedroht, im Falle der Nichteinwilligung die weitere berufliche Laufbahn zu beschädigen. Prompt sei ihr kurz darauf die Zuständigkeit für den SWR-„Tigerenten Club“ entzogen worden.

Die Richterin sieht noch eine Chance auf gütliche Einigung

„Ich habe den Übergriff damals offiziell gemeldet“, und zwar den zuständigen Stellen in der Personalvertretung. Auch der damalige SWR-Intendant Peter Boudgoust sei informiert gewesen. Trotz großen Engagements der Personalvertretung und der Beauftragten für Chancengleichheit in ihrer Sache sei zwei Jahre lang seitens des Senders überhaupt nichts geschehen, bis sie eigene Anwälte eingeschaltet habe. Ein erster Anlauf, ihr beruflichen Ausgleich zu verschaffen, schlug fehl: Ihre Bewerbung für die Geschäftsführung beim Stuttgarter Haus des Dokumentarfilms habe keine Chance gehabt, weil in der Auswahlkommission für den Posten just ihr Peiniger aus der SWR-Leitung gesessen habe. Erst der Vertrag von 2012 habe die Lage gelöst. „Aber ich will aus der Opferrolle heraus.“

Die Arbeitsrichterin machte an dieser Stelle deutlich, dass im aktuellen Gütetermin „diese Vorgeschichte“ keine weitere Rolle spielen könne. „Der SWR will Sie ja offenbar weiter beschäftigen. Die Frage ist, ob Sie sich mit ihm auf andere Aufgaben verständigen können“.

Darüber soll nun weiter unter den Beteiligten verhandelt werden; dazu erklärte sich zumindest die Seite der Klägerin am Schluss des Termins bereit. In Zusammenhang stehe ja auch der laufende Rechtsstreit des Leiters der SWR-Abteilung Sonderprojekte, Joachim Lang, der ebenfalls seinen bisherigen Aufgabenbereich verloren hat. Der SWR-Anwalt zeigte sich derweil „skeptisch“, ob eine gütliche Einigung möglich sei.

Der Beitrag wurde am 1. 10. 2020 um Details zur Rolle der SWR-Personalvertretung ergänzt.