Der Präsident Claus Vogt muss sich beim VfB Stuttgart mit Rechtsgutachten auseinandersetzen. Foto: Baumann/Hansjürgen Britsch

Das Präsidium des Fußball-Bundesligisten sieht keinen Satzungsverstoß bei den Vereinsbeiräten André Bühler und Marc Nicolai Schlecht. Ist das nun das Ende der Angelegenheit?

Für das Präsidium des VfB Stuttgart ist der Fall erledigt. Das Rechtsgutachten, das bei zwei Mitgliedern des Vereinsbeirats einen Satzungsverstoß vorliegen sieht, wurde geprüft. Durch„interne wie externe juristische Expertise“ wie auf der Internetseite des Fußball-Bundesligisten zu lesen ist. Heißt: der Clubjustiziar Jan Räker hat sich mit dem Sachverhalt beschäftigt, und es gibt ein Gegengutachten. Dieses kommt zu dem Schluss, dass kein Satzungsverstoß vorliegt. André Bühler und Marc Nicolai Schlecht können somit nach Ansicht des VfB-Präsidiums ihr Engagement im Vereinsbeirat fortsetzen.

Die Kanzlei Luther gelangt zu einem anderen Ergebnis (wir berichteten). Sie führte aus, dass in den Fällen Bühler und Schlecht gegen Paragraf 12, Absatz 8 der Vereinssatzung verstoßen wird. Darin wird geregelt, dass wer eine „ehrenamtliche oder bezahlte Tätigkeit oder Funktion innerhalb der VfB Stuttgart 1893 AG oder deren Tochtergesellschaften ausübt“, nicht im Präsidium oder Vereinsbeirat des VfB e.V. sitzen darf. Das ist der sogenannte Ron-Merz-Paragraf, weil das VfB-Mitglied auf der Versammlung 2021 den Passus eingebracht hatte, der auch eine Mehrheit fand. Dadurch sollen grundsätzlich Interessenskonflikte vermieden werden.

Ein pikanter Zusatz in der VfB-Erklärung

Pierre-Enric Steiger sucht keinen Konflikt. Er hält die Formulierung lediglich für weit gefasst. „Ich habe ein Rechtsgutachten erstellen lassen, um im Sinne des Vereins Rechtssicherheit in dieser Satzungsfrage herstellen zu lassen“, erklärte Steiger auf Anfrage. Selbst bezahlt hat er das Ganze und deshalb wird über die Motivationslage des Präsidenten der Björn-Steiger-Stiftung in Winnenden spekuliert. Er selbst hält sich jedoch zurück.

Ambitionen auf einen Vereinsposten hegt Steiger, der in der Wahl 2021 gegen Vogt unterlag, jedoch nicht. Es geht um die Klärung eines Sachverhalts. Dazu sah sich nun das VfB-Präsidium mit Vogt an der Spitze gezwungen. Das Resultat wurde mit dem Zusatz garniert: „In diesem Zusammenhang stellt das Präsidium fest, dass dem VfB Stuttgart durch die Weitergabe des externen Gutachtens an Dritte geschadet wurde.“

Steiger distanziert sich allerdings davon, das Gutachten nach außen gegeben zu haben „Die Ergebnisse habe ich erst dem Präsidenten am 8. November ausgehändigt und am 13. November den beiden Präsidiumsmitgliedern und den Mitgliedern des Vereinsbeirats zur internen Verwendung zugänglich gemacht. Von mir ging das Gutachten nicht an die Öffentlichkeit“, erklärte er.

Inwieweit die Angelegenheit den VfB weiter aufwühlt, bleibt abzuwarten. Der Club argumentiert im Fall Bühler, dass dieser „mit seiner beruflichen Tätigkeit für die Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen, die Kooperationspartner der VfB Stuttgart Akademie ist, in keiner persönlichen Geschäfts- oder Leistungsbeziehung mit der VfB Stuttgart 1893 AG steht“.

Es bleibt Diskussionsstoff

Bei Schlecht wird festgestellt, dass dessen Tätigkeit für das erste Frauenteam als „externe Dienstleistung“ erfolgte und die „vom in der Satzung gemeinten Verbot einer Doppeltätigkeit für AG und e.V. nicht erfasst“. Das erste Frauenteam betreut Schlecht nicht mehr. Diskussionsstoff bleibt aber. „Zum Gegengutachten kann ich inhaltlich nichts sagen, weil ich es nicht kenne“, so Steiger. Ob das VfB-Präsidium seinem Vereinsmitglied Einblick gewährt? Fortsetzung folgt.