Die Mutter eines verdursteten Kindes aus dem nordrhein-westfälischen Grevenbroich wurde in einem Revisionsprozess nun erneut zu einer Haftstrafe verurteilt. (Symbolbild) Foto: imago images/Sven Simon/Frank Hoermann / SVEN SIMON via www.imago-images.de

Die Mutter eines verdursteten Kleinkindes aus Nordrhein-Westfalen ist wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden. Das erste Urteil gegen die Frau hatte der Bundesgerichtshof noch aufgehoben.

Im Prozess um ein verdurstetes Kleinkind aus Grevenbroich ist dessen Mutter vor dem Landgericht Mönchengladbach zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Kammer befand sie der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig, wie ein Sprecher am Montag sagte. Die Angeklagte Jessica S. hatte im Prozess zu den Vorwürfen geschwiegen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie ihren zweijährigen Sohn Leon im April 2020 in dessen Kinderbett hatte verdursten lassen.

Laut Anklagevorwurf hatte sie Leon am Abend des 14. Aprils versorgt und ihm noch zu essen und zu trinken gegeben. Dann habe sie ihn gewickelt und in einem Schlafsack im Kinderbett abgelegt. Ein im Kinderzimmer aufgestellter Heizlüfter sei auf hoher Stufe eingeschaltet und auf das Bett des Jungen gerichtet gewesen.

Erst zwei Tage später, mittags am 16. April, habe die Angeklagte wieder nach ihrem Sohn gesehen und ihn leblos vorgefunden. Der Rettungsdienst habe zu diesem Zeitpunkt nur noch den Tod des Kinds feststellen können. Die rechtsmedizinische Untersuchung ergab, dass das Kind wegen Flüssigkeitsmangels in Verbindung mit erheblicher Hitze gestorben war.

Im August 2020 wurde S. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt. Auf die Revision der Angeklagten hob der Bundesgerichtshof im Februar 2021 das Urteil auf und verwies den Fall an eine andere Kammer des Landgerichts.