Mit der Coronapandemie ist es für zahlreiche Beschäftigte ganz normal geworden, zumindest an einigen Tagen pro Woche zu Hause statt im Büro zu arbeiten. Foto: dpa/Sebastian Kahnert

Kurz vor dem Jahreswechsel hat der Bundestag einige Änderungen am Steuerrecht beschlossen. Der Staat will auch ein System aufbauen, um den Bürgern direkt Geld überweisen zu können.

Der Bundestag hat am Freitag mit den Stimmen der Ampelkoalition das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen. Es sieht zahlreiche Änderungen vor, die sich zum Teil direkt auf die Geldbeutel der Verbraucher auswirken werden. Ein Überblick – ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Geld vom Staat Bislang ist es nicht möglich, dass der Bund sämtlichen Bürgern direkt Geld aufs Konto überweist – zum Beispiel jetzt im Zusammenhang mit den Entlastungspaketen angesichts hoher Energiepreise oder in Zukunft beim geplanten Klimageld. Nun schafft der Bund einen derartigen Auszahlungsweg: Die steuerliche Identifikationsnummer, die jeder Bewohner des Landes hat, soll in allen Fällen mit einer Bankverbindung hinterlegt werden. Es wird überhaupt auch erst gestattet, dies zum Überweisen von Geld zu nutzen. Das Unterfangen ist ziemlich komplex. Finanzminister Christian Lindner (FDP) hofft, dass das System 2024 einsatzbereit sein wird.

Homeoffice In der Coronapandemie hatte der Bund vorübergehend die sogenannte Homeoffice-Pauschale eingeführt, um Erwerbstätige, die von zu Hause aus arbeiten, steuerlich zu entlasten. Diese Pauschale wird jetzt entfristet und angehoben: Statt fünf Euro können fortan sechs Euro Kosten pro Tag geltend gemacht werden, und zwar für maximal 210 Tage im Jahr. Wer überwiegend zu Hause arbeitet, aber gleichwohl noch ein Büro im Betrieb hat, soll nicht schlechter gestellt werden. Dafür vereinfacht der Gesetzgeber die Regeln für ein häusliches Arbeitszimmer. Betroffene Steuerzahler können optional einen steuerlichen Abzug von 1260 Euro im Jahr wählen.

Bauherren Wer Wohnraum schafft, kann die Gebäude künftig mit drei Prozent (statt bisher zwei Prozent) pro Jahr steuerlich abschreiben. Nach dem Willen des Parlaments tritt dies bereits zum Jahresbeginn 2023 in Kraft und damit sechs Monate eher als von der Regierung vorgesehen. Für den Bau von Mietwohnungen gibt es aber auch eine zeitlich befristete Sonderabsetzung für Abnutzung: Innerhalb von vier Jahren können jeweils fünf Prozent der Herstellungskosten abgeschrieben werden, sofern das Gebäude bestimmte Vorgaben zur Energie-Effizienz erfüllt. Der Bauantrag muss in den Jahren 2023 bis 2026 gestellt werden. Der Bau von Luxuswohnungen wird nicht gefördert.

Energie Kleine Photovoltaikanlagen können jetzt steuerfrei betrieben werden. Die sogenannte Dezemberhilfe für Gas- oder Wärmekunden muss grundsätzlich versteuert werden – allerdings gilt das nur für Steuerzahler, die sehr hohe Einkommen beziehen und auch noch den Solidaritätszuschlag bezahlen müssen. Analog wird mit den Hilfen der Gas- und Wärmepreisbremse verfahren, die ab dem kommenden Jahr greifen soll.

Pausch- und Freibeträge Im Zug des Jahressteuergesetzes hat der Gesetzgeber diverse Anpassungen vorgenommen: Der Arbeitnehmerpauschbetrag für Werbungskosten steigt zum Jahreswechsel von 1200 auf 1230 Euro. Der Sparer-Pauschbetrag für Singles steigt von 801 auf 1000 Euro, bei Ehegatten und Lebenspartnern ist es jeweils das Doppelte. Für Alleinerziehende klettert der Entlastungsbetrag um 252 Euro. Für volljährige Kinder, die sich in Berufsausbildung befinden und nicht mehr bei den Eltern wohnen, beträgt der Ausbildungsfreibetrag künftig 1200 Euro statt 924 Euro pro Kalenderjahr.

Altersvorsorge Vorsorgeaufwendungen können bereits ab dem kommenden Jahr komplett steuerlich geltend gemacht werden. Bisher war vorgesehen, dass im kommenden Jahr 96 Prozent und im Jahr darauf 98 Prozent abgesetzt werden können. Ziel des gesamten Unterfangens ist, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.