Sie werden auch Gärten des Grauens genannt: Schottergärten Foto: dpa/Carmen Jaspersen

Naturschutz- und Bauernverbände drängen die Baurechtsämter zum Handeln: Sie sollen gegen illegale Schottergärten im Südwesten vorgehen. Naturfreunde wollen 15 schlimme Fälle dokumentieren und melden.

Stuttgart - Der Naturschutzbund, der badische Bauernverband sowie der Landesnaturschutzverband (LNV) haben in einer Erklärung von den Baurechtsämtern verlangt, „konsequent gegen Schottergärten vorzugehen“. Das Land habe Schottergärten zwar im neuen Gesetz zur Biodiversität verboten, heißt es. Auf den Grundstücken ändere sich dadurch zunächst aber nichts. „Es liegt nun an den Baurechtsämtern, die Eigentümer von Schottergärten systematisch anzuschreiben und sie aufzufordern, rechtswidrige Flächen zurückzubauen“, so die Verbände.

Gilt die Rückbaupflicht schon für Gärten aus dem Jahr 1995?

Das Umweltministerium und das fürs Baurecht zuständige Wirtschaftsministerium sind sich uneins in der Frage, ob das Schottergartenverbot erst für neue Anlagen ab 1. September gelte oder ob es eine Rückbaupflicht für Schottergärten ab 1995 gebe. LNV-Chef Gerhard Bronner schlägt sich klar auf die Seite des Umweltministeriums: Nach dem Tenor des Gesetzes gelte die Rückbaupflicht ab 1995. „Aber erst eine Klage vor Gericht kann das Herumeiern in der Frage beenden.“ Notwendig sei eine behördliche Anordnung zur Entfernung eines Schottergartens, gegen die der Besitzer dann klagen könnte. Bronner sagte, dass sein Verband im Land 15 Fälle von illegalen Schottergärten dokumentieren und als Beispiele den Behörden benennen werde. Es gehe darum, das Vorgehen bei diesen Fällen nachzuverfolgen. Ein Garten in Stuttgart sei nicht dabei.

Appell an den guten Willen der Gartenbesitzer

In der gemeinsamen Erklärung appellieren die drei Verbände auch an den guten Willen der Gartenbesitzer. Es sei zum Rückbau eines Schottergartens gar nicht notwendig, die Steine komplett zu entfernen, sagen sie. Oft genüge es schon, Erde einzubringen und so eine Schotter- in eine Grünfläche zu verwandeln. Im übrigen seien Steingärten, in denen Natursteine und heimische Pflanzen kombiniert seien, vom Verbot gar nicht betroffen und „ökologisch“ einwandfrei. „Insekten brauchen Lebensräume. Darum legen immer mehr Landwirte Blühstreifen und andere Habitat-Flächen an“, betonte Bernhard Bolkart, der Vizepräsident des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes. Es müsse sich aber die gesamte Gesellschaft am Artenschutz beteiligen, dazu gehörten auch die Gartenbesitzer.

Gerhard Bronner sieht besonders die Besitzer von frei stehenden Häusern in der Pflicht: „Insbesondere die großzügigen Grundstücke frei stehender Einfamilienhäuser heizen den Landschaftsverbrauch immens an. Wenn diese Grundstücke dann noch durch Schotterflächen sterilisiert werden, ist das ein ökologischer GAU und nicht zu rechtfertigen.“

Auch der Nabu-Landesvorsitzende Johannes Enssle fordert Häuslebesitzer und Baurechtsbehörden auf, sich „auf den Weg zu machen“: Jeder könne einen Beitrag zum Erhalt der Insektenvielfalt leisten. Wer statt auf Schotter auf Blühmischungen aus regionalem Saatgut setze, schaffe damit auch „neue Wildbienenparadiese“. Im übrigen seien diese Flächen pflegeleichter, denn in Schottergärten sprieße schon nach kurzer Zeit das Unkraut.