Ein E-Scooter liegt umgeschmissen auf dem Marienplatz Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Mitten auf dem Gehweg, in Flüssen oder auf Bäumen – E-Scooter werden in anderen Städten überall zurückgelassen. Dabei gibt es klare Regeln. Wie sieht das in Stuttgart aus?

Stuttgart - Um von A nach B zu kommen, gibt es in Stuttgart viele Möglichkeiten: Stadtbahn, Bus, Auto, Fahrrad oder doch lieber zu Fuß. Seit zwei Jahren kann man sich aber auch einen der vielen E-Scooter ausleihen, um beispielsweise vom Schlossplatz zur Wilhelma zu düsen. Wie die Roller richtig abzustellen sind, sollte jeder wissen – eigentlich. Trotzdem landen die Geräte immer wieder in Flüssen oder Bächen, werden demoliert oder so in der Stadt platziert, dass sie andere Verkehrsteilnehmer behindern.

Probleme in anderen Großstädten

Marseille oder Köln machten zum Beispiel dadurch Schlagzeilen. Dort wurden die Roller zu hunderten ins Hafenbecken beziehungsweise den Rhein geworfen und mussten dann geborgen werden. So etwas sei „gezielter Vandalismus“, sagt Christoph Egels, Sprecher der Facharbeitsgruppe Mikromobilität der Plattform Shared Mobility (PSM). Das ist ein Zusammenschluss der wichtigsten privatwirtschaftlichen Anbieter geteilter Mobilität in Deutschland, dem auch die in Stuttgart zu findenden Anbieter Lime, Voi, Tier oder Bird angehören. In der Landeshauptstadt selbst sei das Phänomen aus Marseille oder Köln nicht vermehrt aufgetreten, so die Pressesprecherin der Stadt, Nora Lenz-Gaspary. Nur vereinzelt wurde der ein oder andere Roller im Neckar oder im Max-Eyth-See gefunden.

Parkregeln für E-Scooter

Dass dies verboten ist, ist wohl jedem der Übeltäter klar. Die Roller dürfen nur in markierten Bereichen abgestellt werden, die sind in der App des Anbieters farbig gekennzeichnet. Stark besuchte Flächen in der Innenstadt, Parks oder andere Grünflächen sind tabu, genau wie das Abstellen dort, wo andere Verkehrsteilnehmer behindert werden könnten. Das ist zum Beispiel auf Radwegen oder mitten auf dem Fußgängerweg der Fall.

Verschärfung der Parkverbots-Zonen und Maßnahmen

Die Anbieter von E-Scootern haben auf die Fälle in Köln oder anderen Großstädten reagiert und die Regeln für das Abstellen der Roller verschärft. So wurden die Zonen, in welchen das Parken der Roller verboten ist, ausgeweitet. Der in Stuttgart vertretene Anbieter Bolt schreibt auf Nachfrage, es gebe sogenannte Non-Parking-Zonen. In vielen Städten seien diese auch rund um Gewässer zu finden. In solchen Bereichen können die Fahrzeuge dann nicht abgestellt werden. Kunden müssen zusätzlich ein Foto des korrekt abgestellten Scooters in der App hochladen, um eine Leihe zu beenden, heißt es vom Anbieter weiter. Laut PMS-Sprecher Egels arbeite man außerdem an einer technischen Lösung, die das GPS-Tracking der Roller verbessere. So wolle man versuchen, möglichst früh aktiv zu werden und dem Vandalismus an den Fahrzeugen entgegenzuwirken. Vonseiten der Stadt besteht jedenfalls Stand jetzt keine Notwendigkeit, die geltenden Parkregeln für E-Scooter auszuweiten oder weitere Maßnahmen zu ergreifen. Grund ist, dass Auswüchse wie die aus Köln in Stuttgart so nicht aufgetreten seien, sagt Pressesprecherin Lenz-Gaspary.

Verursacher finden ist schwer und teuer

Aber was passiert, wenn die Roller doch dort abgestellt werden, wo es verboten ist? Die Stadt Stuttgart schreibt dazu auf ihrer Webseite, solche Verstöße sollen direkt beim Anbieter gemeldet werden. Dieser muss sich dann um die Roller kümmern. Das Unternehmen Bolt bestätigt, dass in solchen Fällen mobile Teams losgeschickt werden, um die E-Scooter umzustellen oder zu bergen. Defekte oder falsch abgestellte Fahrzeuge geben ein Signal ab, sodass sie dann geortet werden können, so der Anbieter weiter. Das kann allerdings teuer werden. Laut der Firma Voi kostet das Bergen eines Rollers aus einem Fluss oder See durchschnittlich 200 Euro. Eigentlich müsste der Verursacher für das falsche Abstellen der Roller oder andere Beschädigungen geradestehen. Dieser ist in den meisten Fällen aber schwer auszumachen, sagen die E-Scooter-Anbieter. Zumal, wenn nicht der Mieter der Übeltäter ist, sondern jemand den E-Scooter später in den Fluss wirft.

Die Stadt bestätigt auf Nachfrage, dass man in solchen Fällen versuche, vom Verursacher – wenn dieser ermittelbar ist – Entsorgungskosten zurückzufordern, sagt Lenz-Gaspary. Wenn dies allerdings nicht gelingt, müsse der Anbieter die Entsorgung zahlen. Sollte auch der nicht zu finden sein, da es sich beispielsweise um einen privaten E-Scooter handelt, bleibe nur noch die Stadt – wie bei anderen „unsachgemäßen Entsorgungen“, so Pressesprecherin Lenz-Gaspary.

Akkus können zum Umweltproblem werden

Ein anderes Problem, das sich in Bezug auf falsch abgestellte oder durch Vandalismus beschädigte E-Scooter ergibt, sind die Batterien der Roller. In den E-Scootern sind häufig leistungsfähige Lithium-Ionen-Akkus verbaut. Die enthalten giftige und wassergefährdende Stoffe, so Axel Strobelt, Mitarbeiter im Fachgebiet für Produktentwicklung des Umweltbundesamts. Wenn diese ins Wasser gelangen würden, könnte das Folgen für die Umwelt haben.

Allerdings konnte man das noch nicht beobachten, sagt Axel Strobelt. Außerdem seien die Batterien in einem sicheren Gehäuse verbaut. Die Anbieter der E-Scooter versichern, dass ihre Akkus sicher sind. Voi schreibt dazu: „Unsere E-Scooter sind aus verwertbaren Materialien konstruiert, und die Batterie liegt in einem wasserdichten Aluminiumbehälter.“