Vor dem Bundesverfassungsgericht wurde eine Klage gegen die Duale Hochschule Baden-Württemberg eingereicht. (Symbolbild) Foto: dpa/Uli Deck

80 Professoren und Dozenten waren vor das Bundesverfassungsgericht gezogen um gegen die Organisation der Dualen Hochschule Baden-Württemberg zu klagen. Sie sahen die Wissenschaftsfreiheit gefährdet. Das Gericht wies die Klage ab.

Karlsruhe - Die Organisation der Dualen Hochschule Baden-Württemberg verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht sieht die Wissenschaftsfreiheit nicht gefährdet und wies eine Klage von 80 Professoren und Dozenten ab. Das teilte das Gericht in Karlsruhe am Mittwoch mit.

In der 2009 entstandenen Dualen Hochschule sind Studienakademien und Ausbildungsstätten zusammengeschlossen. Die Verfassungsbeschwerde richtete sich gegen die Vorgaben zur Wahl und Abwahl der zentralen Leitungsorgane und der örtlichen Rektorate. Die Verfassungsrichter kamen aber zu dem Schluss, dass die Hochschullehrer ausreichend Mitwirkungsmöglichkeiten haben. Die Vorgaben seien eingehalten.