Der Bundesgerichtshof hat entscheiden, dass Cum-Ex-Geschäfte, die den Staat insgesamt 32 Milliarden Euro gekostet haben, strafbar sind. Foto: dpa/Uli Deck

Man muss kein Steuerexperte sein, um die Cum-Ex-Geschäfte für kriminell zu halten. Die gerichtliche Entscheidung kommt allerdings reichlich spät.

Stuttgart - Wer Steuern von mehr als einer Million Euro hinterzieht, muss in der Regel unwiderruflich ins Gefängnis, ohne Chance auf eine Bewährungsstrafe. Bei den Cum-Ex-Geschäften wurde die Staatskasse über die Jahre um 32 Milliarden Euro geprellt. Das zeigt, welche kriminelle Energie hinter diesen Geschäften gestanden haben muss, die der Bundesgerichtshof nach langem Rechtsstreit endlich für strafbar erklärt hat. Der Rechtsstaat geht auch mit denen geduldig um, die sich mit großer Energie an seinen finanziellen Grundlagen zu schaffen machen.