Spurensicherung nach dem Leichenfund in Heslach Foto:  

Obwohl das Gericht weder Motiv noch die Todesursache kennt und auch sonst wenig Beweise hat, wird ein Mann wegen Totschlags verurteilt. Wie ist das juristisch möglich?

Die Todesursache ist nicht geklärt. Das Motiv auch nicht. Der Angeklagte hat die Tat bestritten. Und dennoch: Ein 47-Jähriger aus Stuttgart-Heslach ist am Donnerstag am Landgericht zu einer Haftstrafe von zehn Jahren wegen Totschlags verurteilt worden. Er soll seine Partnerin im vergangenen Sommer getötet und danach in einem Verschlag unter der Treppe, die zur gemeinsamen Wohnung führte, eingemauert haben. Das war im Hinterhaus eines Lokals in Heslach, das das Paar gemeinsam betrieben hatte. Erst Monate später wurde die Tote gefunden. Nachbarn, die auf der Suche nach ihrem Kind in den Straßen des Viertels unterwegs waren, fiel der starke Verwesungsgeruch auf.