Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat einen Eilantrag eines Urlaubers abgelehnt. Foto: imago images/U. J. Alexander/ via www.imago-images.de

Ein erster Eilantrag eines Urlaubers gegen die Corona-Verordnungen in Baden-Württemberg hat der Verwaltungsgerichtshof abgelehnt. So begründet das Gericht seine Entscheidung.

Mannheim - In einer ersten juristischen Entscheidung zur jüngsten Corona-Verordnung hat ein Reisender wegen eines stornierten Urlaubs in Heidelberg eine Niederlage vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg kassiert. Die Kammer lehnte den Eilantrag des Mannes nach Angaben vom Donnerstag ab. Er hatte nach den Appellen der Bundesregierung für einen Verzicht auf Auslandsreisen extra ein Hotelzimmer in der Neckarstadt gebucht, um eine Woche in Heidelberg zu verbringen. Das Verbot für touristische Übernachtungen nach der Corona-Verordnung habe ihm den Urlaub zunichtegemacht, hatte er argumentiert.

Der Mann habe zwar Nachteile erlitten, weil er auf den geplanten Urlaub verzichten und auch nicht umplanen konnte, erklärte der 1. Senat des VGH. Jedoch komme den gravierenden Folgen für Leib und Leben vieler vom Coronavirus Betroffener und der damit verbundenen Erhaltung der Leistungsfähigkeit des deutschen Gesundheitssystems ein größeres Gewicht zu. Der Beschluss ist unanfechtbar. (1 S 3405/20)