Der Bundesgerichtshof hat das Urteil im Mordfall Lübcke bestätigt. Foto: dpa/Uli Deck

Im Fall Walter Lübcke hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Donnerstag die lebenslange Freiheitsstrafe für Stephan Ernst wegen Mordes an dem CDU-Politiker bestätigt.

Die Verurteilung von Stephan Ernst wegen Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke zu einer lebenslanger Freiheitsstrafe ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe rechtskräftig. Damit ist der Mordfall abgeschlossen. Der BGH bestätigte am Donnerstag auch den Freispruch des zweiten Angeklagten Markus H. vom Vorwurf der Beihilfe.

Der Rechtsextremist Stephan Ernst war im Januar 2021 vom Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist damit rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Einen wegen Beihilfe Mitangeklagten sprach das OLG in diesem Punkt frei. Auch das beanstandete der BGH nicht. Der Vorsitzende Richter des dritten Strafsenats, Jürgen Schäfer, sprach von einer „fehlerfreien Beweiswürdigung“ des OLG - sowohl mit Blick auf die Schuldsprüche als auch auf die Freisprüche.

Lübcke im Juni 2019 erschossen

Lübcke war in der Nacht des 1. Juni 2019 in seinem Haus erschossen worden. Der Regierungspräsident saß gegen 23.20 Uhr auf seiner Terrasse, als sich nach den gerichtlichen Feststellungen Ernst, bewaffnet mit dem Trommelrevolver, anschlich und seinem arglosen Opfer in den Kopf schoss.

Der rechtsextremistische Täter wollte Lübcke für dessen Flüchtlingspolitik abstrafen. Dieser hatte in einer Bürgerversammlung in Lohfelden die Flüchtlingspolitik von Bundeskanzlerin Angela Merkel aktiv unterstützt. Auch sein Kumpel Markus H. war bei der Versammlung anwesend.