Boris Palmer vor dem VGH: Der Tübinger OB ist von dem Urteil enttäuscht. Foto: dpa/Tatjana Bojic

Die Satzung der Stadt Tübingen über eine Besteuerung von Einwegverpackungen ist unwirksam. Die Unistadt muss nun entscheiden, ob sie weiter kämpfen will.

Gerichtsurteile haben häufig eine doppelte Botschaft. Da ist zum einen der Urteilsspruch an sich. Schuldig oder nicht schuldig, hopp oder top, ja oder nein. Und dann ist da die Begründung. Sich in die hineinzulesen ist oft lohnend, denn dort können Wege aufgezeigt werden, die zu beschreiten in der Zukunft lohnt. Im Urteil zur Tübinger Verpackungssteuer hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) der Unistadt auf den ersten Blick eine klare Niederlage beschert. Die Satzung der Stadt ist nichtig. Ob die Niederlage auch auf den zweiten Blick so klar sein wird, das lässt sich erst im April sagen, dann wird die Begründung nachgereicht.