Rapper Gzuz (bürgerlich Kristoffer Jonas Klauß) sitzt in einem Gerichtssaal im Landgericht. Foto: dpa/Daniel Reinhardt

Rapper Gzuz, Mitglied der Hamburger Hip-Hop-Gruppe 187 Strassenbande, muss ins Gefängnis. Ihm werden unter anderem Verstöße gegen das Waffengesetz, Drogenbesitz und Körperverletzung vorgeworfen.

Hamburg - Gangster-Rapper Gzuz (32) muss ein Jahr und sechs Monate ins Gefängnis. Das hat das Amtsgericht Hamburg am Dienstag entschieden. Dem Frontmann der Hamburger Hip-Hop-Gruppe 187 Strassenbande werden unter anderem Verstöße gegen das Waffengesetz, Drogenbesitz und Körperverletzung vorgeworfen. Unter anderem soll der 32-Jährige einer jungen Frau, die ein Selfie mit ihm machen wollte, mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung gefordert. Sein Verteidiger Christopher Posch hatte gefordert, den Angeklagten in allen Anklagepunkten freizusprechen.

Der 32-Jährige ist bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten, unter anderem wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Beleidigung.