Das Bundesverwaltungsgericht hat zu Drohnen geurteilt. Foto: dpa/Hendrik Schmidt

Bürger aus Jemen können von Deutschland keine schärfere Überwachung fordern. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

LEIPZIG - Drei Männer aus dem Jemen sind mit ihrer Klage gegen die Bundesrepublik wegen der US-Drohneneinsätze in ihrem Heimatland gescheitert. Eine entsprechende Entscheidung fällte jetzt das Bundesverwaltungsgericht (Az.: BVerwG 6 C 7.19). Die Leipziger Richter hoben damit ein anderslautendes Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster auf.