Bezirksvorsteherin Mitte: Veronika Kienzle. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

John Heer bekommt am Landgericht nur in einem Punkt Recht und strebt nun ein Hauptsacheverfahren an. Kienzle darf vorläufig weiter behaupten, er betreibe einen „illegalen Bordellbetrieb“.

Bezirksvorsteherin im Bezirk Mitte, Veronika Kienzle (Grüne), darf vorläufig weiter behaupten, dass John Heer ein „nicht genehmigtes Bordell“ betreibe. Und dass er die Immobilie in der Leonhardstraße als „illegale“ Prostitutionsstätte nutzt. Diese Behauptungen sind laut Richter Oliver Schlotz-Pissarek von der Meinungsfreiheit gedeckt. In einem Punkt urteilte der Richter am Landgericht Stuttgart jedoch im Sinne des Klägers und dessen Antrag auf einstweilige Verfügung. Sollte die Kommunalpolitikerin weiterhin behaupten, dass der ehemalige OB-Kandidat Heer das Anwesen Leonhardstraße 7 gewerberechtlich als „gewerbliche Zimmervermietung“ angemeldet habe, droht ihr ein Zwangsgeld von bis zu 250 000 Euro zur sofortigen Vollstreckung. Denn dies sei eine Tatsachenbehauptung, die von der Meinungsfreiheit nicht mehr gedeckt sei. Alle prozessrelevanten Aussagen, die Schlotz-Pissarek zu beurteilen hatte, machte Kienzle in einem Interview mit der Wochenzeitung „Kontext“.

Kienzles Anwalt Ralf Kitzberger feierte nach der Urteilsverkündung den Richterspruch wie einen Sieg auf ganzer Linie: „Ein sehr gutes Urteil“, sagte Kitzberger von der Kanzlei des bekannten Sport-Anwalts Christoph Schickhardt: „Es ist ein toller Erfolg für uns, für Frau Kienzle und die Meinungsfreiheit.“ Dass man für die dritte Aussage verurteilt worden sei, spiele in der Gesamtbetrachtung keine große Rolle. Wichtiger ist für Kitzberger das Signal des Urteils: „Jetzt ist klar, dass man sich in einer öffentlichen Debatte nicht den Mund verbieten lassen muss. Der Rest ist Folklore.“ Auch Kienzle zeigte sich mit dem Urteil zufrieden. Sie legt zudem Wert darauf, dass sie niemandem persönlich schaden wolle: „Mir geht es einfach um eine gute Entwicklung im Quartier.“

Heer sieht sich als Sieger

Zu all dem hat der Kläger eine diametral entgegengesetzte Meinung: „Der Richter betonte ausdrücklich, dass es sich um das vorläufige Urteil eines Eilverfahrens handelt. Dies gilt es nun im Hauptsacheverfahren zu prüfen.“ Mit anderen Worten: John Heer geht in Berufung. Außerdem kündigte er an, „auch strafrechtliche Schritte gegen Veronika Kienzle zu prüfen“.