Ursprünglich war der 35-Jährige wegen 14 Straftaten angeklagt – das Landgericht Stuttgart lässt den Großteil der Tatvorwürfe aber fallen.
Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart hat die Fortschritte bei der Behandlung eines 35-jährigen Mannes aus dem Rems-Murr-Kreis im Zentrum für Psychiatrie in der Weissenau honoriert und ihm einen größeren Freiraum dafür eingeräumt. Das Gericht ordnete die Unterbringung des Mannes in dem psychiatrischen Krankenhaus an, setzte diese aber gleichzeitig zur Bewährung aus.
Dies hatte der Vorsitzende Richter Volker Peterke dem 35-Jährigen bereits am ersten Prozesstag Ende Januar in Aussicht gestellt. „Solange Sie Ihre Medikamente nehmen, und wenn diese weiterhin so gut wirken, halten wir dies für eine gute Lösung“, hatte der Vorsitzende Richter erklärt.
Gericht spricht zwölf von 14 Anklagepunkten frei
Der Mann, der zuletzt in einer Flüchtlingsunterkunft in Winnenden gewohnt hatte, war ursprünglich wegen 14 Straftaten – von Beleidigung über Körperverletzung bis zur Bedrohung und sexuellen Belästigung – angeklagt gewesen. Zwölf davon ließ das Gericht fallen, indem es die Anklagepunkte einstellte beziehungsweise den Angeklagten wegen verminderter Schuldfähigkeit freisprach. Zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe wurde der 35-Jährige, der seit seinem 16. Lebensjahr Marihuana konsumiert hatte, wegen Körperverletzung und sexueller Belästigung verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Oktober 2023 in der Fußgängerzone in Winnenden einen Passanten beim Vorbeigehen in die Rippen schlug. Zudem habe er im Dezember 2023 im Aufenthaltsraum des Zentrums für Psychiatrie in Winnenden einer Frau von hinten an die Brust gefasst.
Wegen verminderter Schuldfähigkeit fallen gelassen wurden unter anderem zwei Tatvorwürfe in Esslingen: Am dortigen Bahnhof hatte er im August 2023 ein zwölfjähriges Mädchen an der Schulter gepackt und ihr gesagt, dass sie „wunderschön“ sei und „die Auserwählte“. Kurz darauf entwendete er in einem Bekleidungs-Discounter ein Hemd und Socken im Wert von knapp 43 Euro. Auch diverse Beleidigungen wurden nicht strafrechtlich geahndet.
Mit der Unterbringung auf Bewährung entsprach das Gericht den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Für die beiden abgeurteilten Delikte hatte die Anklagebehörde auf eine sechsmonatige Bewährungsstrafe plädiert, die Verteidigung hatte die Höhe ins Ermessen des Gerichts gestellt. Der Angeklagte hatte sich einsichtig gezeigt und erklärt, er habe mit dem Marihuanakonsum vor einigen Monaten aufgehört, als er festgestellt habe, dass dieser sein Leben zerstöre.