Angesichts der hohen Corona-Infektionszahlen ist die Gastronomie derzeit bundesweit geschlossen – wie dieser Betrieb in Stuttgart. Der Staat verspricht Hilfe auch für den Dezember. Foto: dpa/Marijan Murat

Neue Zuschüsse in Milliardenhöhe sollen Betriebe und Arbeitsmarkt stützen. Das hinterlässt tiefe Spuren im Haushalt 2021. Die Neuverschuldung erreicht wieder eine schwindelerregende Höhe.

Berlin - Die Verlängerung des Teil-Lockdowns bis in den Dezember und womöglich darüber hinaus kommt den Staat teuer zu stehen. Der Bund mobilisiert noch einmal viele Milliarden, um auch in den kommenden Wochen Betriebe über Wasser zu halten, die auf Anordnung der Behörden vorübergehend schließen mussten. Das betrifft zum Beispiel Restaurants, Kinos oder Theater.

Zugleich werden die Überbrückungshilfen für Betriebe, deren Geschäft aufgrund der Corona-Pandemie stark beeinträchtigt ist, bis weit ins nächste Jahr verlängert. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) gaben am Freitag neue Details zu den Coronahilfen bekannt. Stemmen kann der Bund all das nur mithilfe einer massiven Neuverschuldung: Im kommenden Jahr will sich die Regierung 180 Milliarden Euro an den Kapitalmärkten besorgen. „Wir stehen fest an der Seite derer, die die wirtschaftliche Last tragen. Wir halten entschlossen gegen die Krise“, sagte Scholz in Berlin. Ein Überblick.

Wie hilft der Bund Betrieben, die aufgrund des Teil-Lockdowns geschlossen sind?

Seit Anfang November dürften Restaurants keine Gäste mehr bewirten. Dienstleister wie Kosmetiksalons oder Tattoo-Studios sind geschlossen, das gleiche gilt etwa für Fitnessstudios, Kinos, Museen oder Theater. Sie können für den laufenden Monat die so genannten Novemberhilfen beantragen. Der Staat zahlt dabei bis zu 75 Prozent des Vergleichsumsatzes aus dem vergangenen Jahr. Weil Bund und Länder gerade beschlossen haben, den Teil-Lockdown mindestens bis zum 20. Dezember zu verlängern, soll es neben der Novemberhilfe auch eine Dezemberhilfe geben. Auch sie beträgt 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahresmonat, aber anteilig für die Anzahl an Schließungstagen im laufenden Dezember. Es ist sehr wahrscheinlich, dass der Teil-Lockdown nach dem 20. Dezember abermals verlängert wird. Beschlossene Sache ist das aber noch nicht.

Wie kommen die Unternehmen an das Geld?

Die Antragstellung für Dezember wird derzeit vorbereitet. Anträge für den November können seit Mitte dieser Woche über das IT-Portal der Überbrückungshilfe (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) gestellt werden. Dafür müssen die Betriebe allerdings auf die Unterstützung von Steuerberatern, Anwälten oder Wirtschaftsprüfern zurückgreifen. Das gilt nicht für Solo-Selbstständige, die nicht mehr als 5000 Euro Förderung beantragen. Nach Angaben von Wirtschaftsminister Altmaier sind bis Freitag früh bereits mehr als 28 000 Anträge eingegangen. Sie werden automatisiert geprüft, in mehr als 10 000 Fällen sei bereits die Auszahlung eines Abschlags veranlasst worden. Für die Dezemberhilfe muss sich die Bundesregierung in einigen Fragen noch mit den Wettbewerbshütern der EU-Kommission abstimmen.

Was ist neu bei den Überbrückungshilfen?

Das Instrument zielt auf Unternehmen und Selbstständige, deren Geschäft unter der Corona-Pandemie leidet. Um diese Hilfe zu bekommen, müssen die Betriebe nicht geschlossen sein. Bei der Überbrückungshilfe zahlt der Staat Zuschüsse zu den Fixkosten – etwa zu Mieten, Pachten oder Leasingraten. Das Instrument würde normalerweise zum Jahresende auslaufen, wird jetzt aber bis Mitte 2021 verlängert. Das soll den Betrieben Planungssicherheit geben, wie Scholz betonte. Es gibt einige Neuerungen: Bisher durften nur kleine und mittlere Unternehmen einen Antrag stellen. Jetzt sind alle Unternehmen bis maximal 500 Millionen Euro Jahresumsatz in Deutschland antragsberechtigt. Der Förderhöchstbetrag steigt von bisher 50 000 auf 200 000 Euro pro Monat. Der Katalog erstattungsfähiger Kosten wird erweitert. Soloselbstständige, die kaum Fixkosten haben, können künftig eine „Neustarthilfe“ beantragen. Sie wird als einmaliger Zuschuss in Höhe von bis zu 5000 Euro gewährt.

Wer soll das alles bezahlen?

Die diversen Hilfsprogramme sind extrem kostspielig. Allein für die Novemberhilfen rechnet der Bund mit Kosten von 15 Milliarden Euro. Bei den Dezemberhilfen sind Ausgaben in Höhe von 4,5 Milliarden Euro pro Woche kalkuliert. Wie teuer die Überbrückungshilfe am Ende wird, ist wegen der langen Programmlaufzeit kaum seriös vorherzusagen. Auf jeden Fall steht im Bundeshaushalt 2021 viel Geld für die Bekämpfung der Pandemie-Folgen zur Verfügung. Der Haushaltsausschuss des Bundestags zurrte in der Nacht zum Freitag die Details des kommenden Budgets fest: Allein für die Corona-Unternehmenshilfen sind jetzt Ausgaben von 39,5 Milliarden Euro vorgesehen, das sind 37,5 Milliarden Euro mehr als ursprünglich geplant. Überdies gibt es einen Posten Corona-Vorsorge („Globale Mehrausgabe“) in Höhe von 35 Milliarden Euro. Das sind 30 Milliarden mehr als zunächst von der Regierung vorgesehen. Das Gesundheitsministerium und andere Ressorts bekommen deutlich mehr Geld als ursprünglich geplant.

Welchen Umfang hat der Bundeshaushalt 2021?

Vorgesehen sind jetzt Ausgaben in Höhe von knapp 500 Milliarden Euro. Davon will der Bund rund 180 Milliarden Euro durch neue Kredite finanzieren. Ursprünglich war eine Neuverschuldung in Höhe von 96 Milliarden Euro geplant. Im Haushalt des laufenden Jahres war bereits eine Kreditaufnahme von 218,5 Milliarden Euro vorgesehen. Finanzminister Scholz sagte am Freitag, dieser Rahmen werde voraussichtlich bei weitem nicht ausgeschöpft. Betrachte man die Jahre 2020 und 2021 zusammen, bleibe es in etwa bei dem Plan, etwas mehr als 300 Milliarden Euro an neuen Krediten aufzunehmen. Es werde aber eine gewisse Abweichung nach oben geben. Nichts tun würde deutlich teurer kommen, sagte Scholz. Nach der Einigung im Haushaltsausschuss vom Freitag sollen Bundestag und Bundesrat das Budget in der ersten Dezemberhälfte beschließen.