Bedürftige Haushalte sollen einen Heizkostenzuschuss erhalten. (Symbolfoto) Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

Der Bundestag hat am Donnerstag für einen zweiten Heizkostenzuschuss für bedürftige Haushalte gestimmt. Wohngeldberechtigte erhalten demnach einmalig eine Zahlung.

Der Bundestag hat am Donnerstag für die Auszahlung des zweiten Heizkostenzuschusses für bedürftige Haushalte gestimmt. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen wurde am Abend ohne Gegenstimmen angenommen. Wohngeldberechtigte erhalten demnach für die anstehende Heizperiode einmalig einen nach Haushaltsgröße gestaffelten Zuschuss.

Profitieren sollen alle, die in mindestens einem Monat im Zeitraum vom 1. September 2022 bis zum 31. Dezember 2022 wohngeldberechtigt sind. Wer alleine lebt, bekommt 415 Euro, für einen Zwei-Personen-Haushalt sind es 540 Euro und für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro. Studenten und Auszubildende, die für mindestens einen Monat in diesem Zeitraum BAföG-Unterstützung oder Ausbildungsbeihilfe erhalten, bekommen einen Zuschuss in Höhe von 345 Euro.

Nach Angaben der Bundesregierung sollen rund 660.000 wohngeldbeziehende Haushalte und über 500.000 weitere Berechtigte die Förderung erhalten. Für den Bundeshaushalt entstehen demnach Mehrkosten in Höhe von geschätzt 551 Millionen Euro. Der Zuschuss soll noch in diesem Jahr ausgezahlt werden.