Leere Kitas will man mit dem „Freitesten“ vermeiden. Foto: dpa/Uwe Anspach

Der Brief einer Abteilungsleiterin aus dem Jugendamt sorgt an Stuttgarter Kitas für Verwirrung. Darin ist von „Freitesten“ für Kinder die Rede. Doch die Coronaverordnung sieht das nur in einem ganz bestimmten Fall vor.

Stuttgart - Der Brief einer Abteilungsleiterin aus dem Jugendamt hat an Stuttgarter Kitas Verwirrung gestiftet. Darin war von Freitesten die Rede. Doch das ist nur möglich, wenn Kinder in der Kita mit einem positiv auf Corona Getesteten in Berührung kommen.