Der 72-jährige Angeklagte muss sich seit Montag vor Gericht wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Medizinproduktegesetz in einem besonders schweren Fall verantworten. Foto: dpa/Uwe Anspach

2014 gab es eine anonyme Anzeige wegen weiter bestehender Unzulänglichkeiten in der Uniklinik Mannheim. Nun steht der ehemalige Geschäftsführer vor Gericht.

Mannheim - Weil er Hygiene-Mängel nicht oder nicht ausreichend abgestellt haben soll, steht der ehemalige Geschäftsführer der Uniklinik Mannheim vor Gericht. Der 72-Jährige muss sich seit Montag wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Medizinproduktegesetz in einem besonders schweren Fall verantworten.

Oberstaatsanwalt Peter Lintz führte am Landgericht Mannheim aus, der Angeklagte habe durch seine Untätigkeit zwischen 2007 und dem Ausscheiden 2014 sehr viele Menschen gefährdet. Dafür sei ein Strafrahmen von ein bis fünf Jahren vorgesehen.

Missstände hatte das Regierungspräsidium Karlsruhe als Aufsichtsbehörde im Jahr 2007 bei einer Begehung des Klinikums festgestellt. 2014 gab es eine anonyme Anzeige wegen weiter bestehender Unzulänglichkeiten.

Zu wenig und unzureichend geschultes Personal, veraltete Geräte für das Vorbereiten und Durchführen der Sterilisation, Verzicht auf regelmäßige Abnahme der Geräte - die Liste der Vorwürfe ist lang.

Der Angeklagte erklärte, von den ihm unterstellten Führungskräften nicht über Missstände informiert worden zu sein. Nach den Beanstandungen durch das Regierungspräsidium Karlsruhe 2007 sei er im Vertrauen auf die betroffenen Abteilungen davon ausgegangen, dass die Auflagen - darunter Mitarbeiterschulungen - erfüllt worden seien.