Immer auf der Flucht: Ratte Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka

Mit Feuer versuchen viele Gartenbesitzer grundsätzliche Probleme zu lösen – doch das ist meist verboten und endet häufig ganz anders als gedacht.

Stuttgart/Kornwestheim - Keine Gnade wollte ein 79-Jähriger in der Gnadentalstraße walten lassen: Um ein Rattenproblem in dem Wohngebiet in Kornwestheim (Kreis Ludwigsburg) gründlich zu beseitigen, schüttete der Mann Benzin in ein Rattenloch und zündete es an. Die Aktion, die sich am Montag gegen 13.15 Uhr abspielte, ging indes gründlich daneben. Das Feuer setzte eine Hecke in Flammen und griff dann auf einen Stromkasten über. Der brannte vollständig aus. Das sorgte auch in der Nachbarschaft für Aufregung – denn die Stromversorgung war in mehreren Haushalten unterbrochen. Der Schaden wird von der Polizei auf etwa 10 000 Euro geschätzt. „Gegen den Mann wird nun wegen des Verdachts der Brandstiftung ermittelt“, sagt Polizeisprecher Peter Widenhorn.

Immer wieder wird gezündelt

Aktionen wie diese sind in der Region freilich kein Einzelfall. So gab es im Juli vergangenen Jahres in Deggingen (Kreis Göppingen) einen Dachstuhlbrand mit mehreren Hunderttausend Euro Schaden. Als Ursache war zunächst vermutet worden, dass zuvor ein Wespennest womöglich unsachgemäß bekämpft worden war. Meistens ist es aber das leichtsinnige Verbrennen von Grüngut, das immer wieder zu gefährlichen Situationen führt. Im vergangenen Jahr etwa wollte ein 55-Jähriger in Kuchen (Kreis Göppingen) Unkraut mit einem Gasbrenner vernichten – am Ende brannte eine Thujahecke und Teile eines angrenzenden Gebäudes. Unkraut, Brennnesseln und Schnittgut sollten auch in Schwieberdingen, Ingersheim (Kreis Ludwigsburg), Winterbach (Rems-Murr-Kreis), Bad Ditzenbach (Kreis Göppingen) und Wernau (Kreis Esslingen) brennen – auch hier geriet das Feuer außer Kontrolle und richtete beträchtliche Schäden an.

In Stuttgart sollten Stücklesbesitzer es erst gar nicht versuchen. Das Verbrennen von Grünabfall ist verboten. Ohne Sondergenehmigungen droht ein Bußgeld bis zu 15 000 Euro.