Polizisten hatten das Löwenjunge nach einem Auffahrunfall in der vergangenen Woche auf der Autobahn 5 bei Kronau in einem der beteiligten Fahrzeuge gefunden. Foto: dpa/Reptilium Landau

Die Besitzerin des Löwenbabys, das vor einer Woche bei einem Unfall auf der A5 gefunden wurde, verfügt über eine Genehmigung zur Züchtung von Raubtieren. Doch das Tier war zu jung für den Tiertransport.

Karlsruhe - Der Transport eines Löwenbabys, das vor einer Woche bei einem Unfall gefunden wurde, ist nach Einschätzung des Karlsruher Landratsamts grundsätzlich legal gewesen. Die Besitzerin aus der Slowakei verfügt über eine Genehmigung zur Züchtung von Raubtieren, wie die Behörde am Dienstag auf Anfrage mitteilte. Das Tier war zum Zeitpunkt des Transports aber einige Tage zu jung. Es hätte erst mit acht Wochen von der Mutter getrennt werden dürfen. 

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Wichtige Dokumente fehlen – Züchterin muss mit Bußgeld rechnen

Außerdem fehlen den Angaben nach wichtige Dokumente. Die Züchterin müsse daher mit einem Bußgeld rechnen. Die Höhe sei bislang unklar. Das Verfahren sei noch nicht abgeschlossen. Das weiße Löwenjunge sollte aus der Slowakei in einen spanischen Zoo gebracht werden. Die Züchterin sei weiterhin Eigentümerin des Tiers. 

Polizisten hatten das Löwenjunge nach einem Auffahrunfall in der vergangenen Woche auf der Autobahn 5 bei Kronau (Kreis Karlsruhe) in einem der beteiligten Fahrzeuge gefunden. Bei dem Unfall entkam zudem ein Nashornvogel. Das Tier wurde zwei Tage später entdeckt und eingefangen. Das Löwenbaby und der Nashornvogel wurden in einem Reptilienzoo im rheinland-pfälzischen Landau untergebracht. Dort wurde dem Raubtier der Name „Lea“ gegeben.