Zum tödlichen Unfall im Seeblickweg vom März 2019 wurde ein Verfahren am Amtsgericht abgelehnt. Foto: Iris Frey

Im März vergangenen Jahres hat ein Autofahrer im Seeblickweg eine Frau tödlich verletzt. Das Amtsgericht Bad Cannstatt eröffnet kein Hauptverfahren gegen ihn. Das Gutachten zeigte bei ihm Gesundheitsprobleme.

Hofen - Über die genauen Hintergründe des tödlichen Unfalls im vergangenen März im Seeblickweg ist lange gerätselt worden. Jetzt sorgt ein vom Amtsgericht Bad Cannstatt veranlasstes Gutachten für mehr Klarheit. Demnach wird es wohl am Amtsgericht keinen Strafprozess geben, wie Direktorin Mechthild Weinland gestern mitteilte.