Baden-Württemberg hat höhere Hürden für die Rodung dieser Biotope festgelegt. Wie diese aussehen – und was der Nabu zum Vorstoß des Umweltministeriums sagt.
Nach andauernder Kritik von Naturschutzverbänden hat das Umweltministerium in einem Erlass klargestellt, unter welchen Umständen eine Streuobstwiese etwa in ein Baugebiet umgewandelt werden darf. Grundsätzlich sind diese Biotope in Baden-Württemberg zwar seit zwei Jahren geschützt, aber mit einer Ausnahmegenehmigung der Landratsämter darf eine Rodung weiterhin erfolgen. Das Ministerium hat die Hürden dafür nun aber hoch angelegt.
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