In Ulm wurde ein Polizist attackiert (Symbolbild). Foto: dpa/Patrick Seeger

Die Gewerkschaft der Polizei zeigt sich nach dem brutalen Angriff auf einen Polizisten in Ulm erschüttert und fassungslos. Was war passiert?

Nach dem brutalen Angriff auf einen Polizisten in Ulm hat sich die Gewerkschaft der Polizei erschüttert und fassungslos gezeigt. „Die Verrohung, Respektlosigkeit und Gewaltbereitschaft gegenüber der Polizei hat sich in dem tragischen Fall von Ulm erneut von seiner schlimmsten Seite gezeigt“, teilte Thomas Mohr mit, Vize-Landesvorsitzender der GdP. Ein Polizist, der seine Pflicht zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wahrgenommen hatte, sei Opfer brutaler und massiver Gewalt geworden.

Vier Männer hatten in Ulm einen 25 Jahre alten Polizisten angegriffen und schwer verletzt. Nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft hatte sich die Gruppe in der Nacht zum Mittwoch in der Ulmer Innenstadt verdächtig verhalten, weswegen der Beamte, der privat unterwegs war, die Polizei verständigte.

„Respektlosigkeit und Menschenverachtung“

Noch bevor seine Kollegen am Tatort eintrafen, sollen die Verdächtigen den 25-Jährigen angegriffen haben - obwohl er sich als Polizist zu erkennen gegeben hatte. Die Angreifer flüchteten anschließend. Rettungskräfte brachten den Beamten schwer verletzt in eine Klinik. Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln.

Stand Donnerstagvormittag sei noch kein Tatverdächtiger ausgemacht worden, hieß es bei der Staatsanwaltschaft Ulm. Man setze auf Hinweise sowie die Auswertung der Spuren am Tatort. „Wenn jemand massiv verletzt wird, ist es immer möglich, dass dabei Spuren des Täters zurückgelassen wurden“, sagte ein Sprecher der Behörde der dpa.

„Das ist ein weiteres Beispiel von Respektlosigkeit und Menschenverachtung, die durch die Täter, auf brutale Art und Weise, zum Ausdruck gebracht wurde“, sagte Mohr. Gerade wenn Polizisten privat und zivil unterwegs seien hätten sie eine Art „Garantenpflicht“ und müssten bei verdächtigen Beobachtungen handeln, sagte Mohr. Dabei müsse nicht zwangsläufig selbst eingeschritten werden, aber man müsse die Polizei verständigen.