Die Bundespolizei hat einen entsprechenden Erlass erhalten (Symbolbild) Foto: dpa/Friso Gentsch

Wer die Grenze überquert, um Familienangehörige zu besuchen, hat einen triftigen Reisegrund. Das stellt das Bundesinnenministeriums klar, nachdem es zu schwierigen Einzelfällen gekommen ist.

Berlin - Trotz der Reisebeschränkungen in der Corona-Krise sollen Familienbesuche auch über Grenzen hinweg möglich bleiben. Das erklärte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Freitag in Berlin. Es habe in den vergangenen Wochen schwierige Einzelfälle gegeben, die sich stark auf das Familienleben ausgewirkt hätten - etwa wenn Ehegatten sich besuchen wollten oder Eltern ihr Kind.

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Die Bundespolizei habe deshalb am 17. April einen Erlass erhalten, wonach es sich bei einer Reise zu Familienangehörigen um einen triftigen Einreisegrund handelt. Das gelte auch für eingetragene Lebenspartnerschaften. „Aber das ist mitnichten eine Lockerung, sondern das ist eine Klärung bestimmter Einzelfälle, um familiäre Härten zu vermeiden“, betonte der Sprecher. Der SWR hatte zunächst darüber berichtet.

„Familie geht vor – das gilt auch an der Grenze“

Auch die Pflege von Angehörigen oder die Begleitung zu Arztterminen sind nach Angaben des Innenministeriums nun als Einreisegründe festgehalten. Bei Lebenspartnerschaften, die nicht eingetragen sind, bleibt es den Beamten vor Ort überlassen, ob sie einen Übertritt gestatten oder nicht - denn hier lässt sich eine persönliche Beziehung nicht so einfach überprüfen.

„Familie geht vor – das gilt auch an der Grenze“, sagte der baden-württembergische Innenminister und CDU-Bundesvize Thomas Strobl (CDU). „Deshalb ist gut, dass grenzüberschreitende Begegnungen von Kindern, Eltern und Großeltern jetzt uneingeschränkt möglich werden.“

Aus Sorge vor einer Ausbreitung des Coronavirus bestehen an deutschen Außengrenzen derzeit umfassende Kontrollen und Einreiseverbote. Ausnahmen gibt es etwa für den Warenverkehr und für Pendler.