Drohnenflüge in der Nähe von Flughäfen sind eine Sicherheitsgefahr (Illustration). Trotz des massiv eingeschränkten Flugverkehrs ist die Zahl der Behinderungen durch Drohnen weiterhin hoch. Foto: dpa/Julian Stratenschulte

In der Corona-Krise ist der Luftverkehr teils fast zum Erliegen gekommen. Dennoch sichten Piloten weiterhin viele Drohnen an den internationalen deutschen Flughäfen. Einer ist besonders stark betroffen.

Stuttgart - Obwohl in der Corona-Krise der Flugverkehr extrem eingeschränkt ist, ist die Zahl der an den deutschen Flughäfen gesichteten Drohnen weiterhin hoch. Im ersten Halbjahr dieses Jahres wurden 37 Behinderungen durch Drohnen im Großraum der 16 internationalen Flughäfen in Deutschland verzeichnet. Die Meldungen erstellen in der Regel die Piloten, sie hängen deshalb vom Ausmaß des Luftverkehrs ab. Die Zahl der Flüge ist im ersten Halbjahr im Vorjahresvergleich um rund die Hälfte eingebrochen. Im April wurden an den internationalen Flughäfen im Vorjahresvergleich sogar nur rund ein Zehntel der Flüge gezählt. Das teilte die Deutsche Flugsicherung (DFS) unserer Zeitung mit. Im Jahr 2019 wurden im ersten Halbjahr 70 unerlaubte Drohnenflüge im Großraum internationaler Flughäfen in Deutschland gemeldet.

„Das ist alarmierend“, heißt es bei der Deutschen Flugsicherung

„Wenn wir jetzt dennoch so viele Sichtungen von Drohnen haben, dann ist das alarmierend“, sagte DFS-Sprecherin Kristina Kelek. „Mit diesem Niveau hatten wir nicht gerechnet. Zum Glück hat es keinen gefährlichen Zwischenfall gegeben.“ Auch im ersten Halbjahr dieses Jahres ist der größte deutsche Flughafen Frankfurt mit 20 Drohnen-Meldungen mit Abstand am stärksten betroffen. Wegen Behinderungen durch Drohnen musste der Flugverkehr mehrfach jeweils für kurze Zeit unterbrochen werden. Sechs Behinderungen durch Drohnen wurden am Flughafen Hamburg, je drei an den Airports Berlin-Tegel und Köln sowie zwei in München gezählt. Je eine gab es an den Flughäfen Stuttgart, Nürnberg und Saarbrücken. Die übrigen Behinderungen wurden auf den Flugstrecken registriert. Als Behinderung gilt bereits die Sichtung einer Drohne, weil der Pilot durch sie abgelenkt werden könnte.

In Deutschland gibt es rund 500 000 Drohnen, etwa 95 Prozent würden privat genutzt, konstatiert eine Studie der Bundesverbände der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) und der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie (BDLI). Die kommerzielle Nutzung von Drohnen nehme indessen stark zu. Der deutsche Drohnenmarkt wird der Studie zufolge auf mehr als eine halbe Milliarde Euro taxiert, soll aber bis zum Jahr 2030 rund drei Milliarden Euro erreichen.

Die Flugsicherung drängt auf eine Verschärfung der Drohnenverordnung

Für die Verwendung von Drohnen gilt seit 2017 eine Drohnenverordnung. Demnach dürfen die Fluggeräte nur in Sichtweite betrieben werden. Flüge an Flughäfen, über Industrieanlagen, Wohngebieten und Menschenmengen sind tabu. Drohnen ab 250 Gramm müssen mit dem Namen und der Adresse des Besitzers gekennzeichnet werden, ab einem Gewicht von zwei Kilogramm ist ein sogenannter Drohnen-Führerschein erforderlich.

Die DFS dringt auf eine Verschärfung der Regeln. So solle es unter anderem eine amtliche Registrierungspflicht von Drohnen geben. „Sonst kann jeder irgendeinen Namen auf die Drohne schreiben – egal, ob es stimmt“, sagte Kelek.