Die Soko „Höhe“, die im Fall der getöteten Rentnerin ermittelt, wurde von 50 auf 75 Beamte aufgestockt. Foto: dpa/Carsten Rehder

Die Obduktion des Leichnams einer 89-Jährigen bestätigt die ersten Ermittlungen. Wie die Frau ums Leben kam, wird von der Polizei zunächst aber nicht preisgegeben.

Im Raum Schwäbisch Hall sind in den vergangenen drei Jahren drei Seniorinnen Opfer eines Verbrechens geworden. Im Oktober 2020 ist eine 94 Jahre alte Frau in ihrer Wohnung mit einem unbekannten, stumpfen Gegenstand erschlagen worden. Mitte Dezember 2020 wurde ganz in der Nähe eine 77-Jährige in ihren eigenen vier Wänden getötet, und zuletzt ist die Polizei am Mittwochabend in die Wohnung einer 89-Jährigen gerufen worden.

Die Spurenlage am Tatort, der vier Kilometer von den beiden anderen entfernt liegt, deutete auf einen unnatürlichen Tod hin. Am Freitag hat die Obduktion die ersten Ermittlungen bestätigt: Auch die Frau, die in der kleinen Gemeinde Michelbach an der Bilz wohnte, wurde getötet.

Wie sie ums Leben kam, geben das Polizeipräsidium Aachen und die Staatsanwaltschaft Heilbronn, Zweigstelle Schwäbisch Hall, nicht bekannt – mit dem Vermerk auf mögliches Täterwissen. Gleiches gilt auch für den zweiten Fall aus dem Vormonat. „Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren“, sagt Polizeisprecher Robert Kauer. Dementsprechend habe man die Soko „Höhe“, die nach dem Tötungsdelikt im Dezember mit 50 Beamten eingerichtet wurde, auf 75 Mitarbeiter erhöht. „Die Zahl ist aber immer schwankend.“ Sie hänge davon ab, welche Beweise ausgewertet und welchen Hinweisen nachgegangen werden müssen.

Unklare Vermögenswerte

Unklar ist, ob ein Zusammenhang zwischen den drei Taten besteht. Auch bei der Frage nach möglichen Motiven halten sich die Ermittler bedeckt. Im ersten Fall, das Opfer war eine wohlhabende und in Schwäbisch-Hall bekannte Brauereierbin, ist die Wohnung wohl durchsucht worden.

Wie es an den beiden anderen Tatorten ausgesehen hat und ob Wertgegenstände fehlen, wird nicht preisgegeben. Auch zur finanziellen Lage der Opfer gibt Oberstaatsanwalt Harald Lustig keine Auskunft. „Zu Vermögenswerten von Opfern äußern wir uns generell nicht.“

Die Polizei warnt vor Gefahren an der Haustür

Nicht einlassen
Die Polizei empfiehlt, keine Unbekannten unangemeldet in die Wohnung zu lassen. Dazu sei man grundsätzlich nicht verpflichtet. Bevor man die Tür öffnet, sollte man sich die Person genau anschauen und die Sprechanlage benutzen. Wer eine Türsperre hat, sollte sie nutzen. Ansonsten empfiehlt es sich, durch die gesprochene Tür zu sprechen.

Nicht vertrauen
Viele Betrüger geben sich als Polizisten aus. Ein erster Schritt ist, sich von angeblichen Amtspersonen den Dienstausweis zeigen zu lassen. Handwerker, die man nicht selbst bestellt hat oder nicht von der Hausverwaltung angekündigt wurden, haben in der Wohnung nichts verloren. Beim geringsten Zweifel sollte man bei der Behörde, der Hausverwaltung oder dem entsprechenden Betrieb anrufen. Alternativ kann man auch über die 110 direkt den Polizeinotruf wählen.

Nicht drängen lassen
Auch bei angeblichen Notfällen, zum Beispiel einem Rohrbruch, sollte man Ruhe bewahren und im Zweifel bei den Stadtwerken, beim Gebäudemanagement oder bei Nachbarn telefonisch nachfragen. Wichtig ist, dass man Besucher in diesem Zeitraum vor der verschlossenen Tür warten lässt.