Erinnerungen an den Mann, der bei der Messerattacke ums Leben gekommen ist. Foto: Sabine Armbruster

Hinweise auf ein Motiv zu dem Messerangriff in Ludwigsburg haben sich bislang nicht ergeben. Die Polizei erklärt, warum sie keine Öffentlichkeitsfahndung eingeleitet hat, obwohl ihr ein Zeugenvideo zur Verfügung stand.

Drei Wochen nach dem tödlichen Messerangriff auf einen 79-Jährigen in der Danziger Straße in Ludwigsburg gibt es seitens der Polizei und der Staatsanwaltschaft kaum neue Erkenntnisse zum Motiv des 43-jährigen Tatverdächtigen. Der Mann war aufgrund von Zeugenhinweisen rund sieben Stunden nach der Bluttat an einer U-Bahn-Haltestelle in Stuttgart-Mühlhausen gefasst worden.

Der Beschuldigte sei bereits polizeibekannt, hatte die Staatsanwaltschaft einige Tage später mitgeteilt. Nach wie vor geht man bei Polizei und Staatsanwaltschaft davon aus, dass es sich bei dem Senior, der im Krankenhaus seinen schweren Verletzungen durch mehrere Messerstiche erlegen war, wohl um ein Zufallsopfer gehandelt hat. Es gebe keinen Hinweis darauf, dass sich Angreifer und Opfer gekannt hätten, so Polizeisprecherin Yvonne Schächtele vom Polizeipräsidium Ludwigsburg. „Der Tatverdächtige schweigt“, erklärte sie auf Anfrage. Nun stehe eine ärztliche Begutachtung des 43-Jährigen an. Zeugenaussagen brauche man keine mehr.

Dass die Festnahme schon am Abend des Verbrechens erfolgen konnte, dürfte in erster Linie auf ein Zeugenvideo zurückzuführen sein, das sich in Windeseile über die sozialen Medien verbreitet hatte. Warum hat dann die Polizei, der das Video ebenfalls zur Verfügung stand, nicht auch eine Öffentlichkeitsfahndung eingeleitet? „Das Video war zu diesem Zeitpunkt lediglich ein Indiz; es war nicht klar, dass darauf tatsächlich der mutmaßliche Täter zu sehen war“, erklärt Yvonne Schächtele. Außerdem sei für eine Öffentlichkeitsfahndung ein richterlicher Beschluss nötig, „und wenn wir noch mitten in der Fahndung sind, ist es schwierig, die Öffentlichkeit mit dazuzunehmen.“ Das sei in der Regel nur die Ultima Ratio, wenn man anders nicht weiterkomme. Denn man wolle auch niemanden dazu animieren, „selbst Polizei zu spielen“, was ja auch gefährlich sein könne. „Diese Abwägungen muss man immer treffen“, so die Polizeisprecherin.

Der Mann, der das Video aufgenommen hatte, war nicht unmittelbar Zeuge der Tat; doch hatte sich eine Zeugin, die die Attacke gesehen hatte, mit ihrem Kind zu ihm in den Laden geflüchtet. Daraufhin hatte der Mann geistesgegenwärtig sein Smartphone gezückt und den Fliehenden gefilmt.