Bei der Messerattacke waren zwei junge Menschen getötet worden. Foto: dpa/Daniel Bockwoldt

Er soll im Hamburger Gefängnis aggressiv gewesen sein und Bedienstete beschimpft haben. Jetzt kommt heraus: Auch Drohungen soll der mutmaßliche Messer-Angreifer von Brokstedt „gestammelt“ und dabei einen Attentäter genannt haben.

Der mutmaßliche Messer-Angreifer von Brokstedt, Ibrahim A., soll sich wenige Monate vor seiner Entlassung aus dem Hamburger Gefängnis mit dem Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz, Anis Amri, verglichen haben. „Es gibt nicht nur einen Anis Amri, es gibt mehrere, ich bin auch einer“, habe er zu Bediensteten gesagt, wie die Justizbehörde auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur am Sonntag mitteilte. Die Äußerung vom August 2022 sei in einem sogenannten Wahrnehmungsbogen in der Gefangenenpersonalakte festgehalten worden.

Zudem gehe daraus hervor, dass Ibrahim A. am 6. August 2022 bei der Vorbereitung für die Freistunde auf dem Hof nach Wahrnehmung eines Bediensteten „vor sich hinstammelte“: „Großes Auto, Berlin, das ist die Wahrheit“. Gegenüber einem weiteren Bediensteten äußerte er den Angaben zufolge auf dem Weg zum Hof zwei Mal, ob dieser auch „unter die Reifen“ wolle.

Ibrahim A. fiel nach Angabe der Behörde während seiner Untersuchungshaft wiederholt als verbal aggressiv und unangemessen auf. Er versuchte demnach auch, seinen Forderungen mit Beschimpfungen Nachdruck zu verleihen. Abgesehen vom Vorfall vom 6. August 2022 seien jedoch keinerlei Äußerungen dokumentiert, die einen extremistischen Bezug nahelegen könnten. Auch sein übriges Vollzugsverhalten sei insoweit unauffällig gewesen.

Um extremistische Gefangene zu identifizieren sind im Hamburger Justizvollzug nach Angaben der Behörde verschiedene Maßnahmen etabliert. Bei Aufnahme erfolgt demnach eine automatisierte Abfrage bei den Sicherheitsbehörden, ob Erkenntnisse zu einem extremistischen Hintergrund vorhanden sind. „Derartige Erkenntnisse lagen hier nicht vor“, teilte die Behörde am Sonntag mit. Darüber hinaus würden Gefangene besonders erfasst, bei denen ein Hinweis auf eine einschlägige Straftat besteht, etwa ein Staatsschutzdelikt. Eine solche Straftat sei hier auch nicht gegeben gewesen.

Schließlich werde von den Bediensteten beobachtet, ob es Hinweise auf eine extremistische Haltung oder eine Radikalisierung gibt. Entsprechende Hinweise stellte die Anstalt in der Gesamtschau des Vollzugsverhaltens nicht fest, wie es von der Behörde weiter hieß.

Der Verdächtige war zuvor aus der U-Haft in Hamburg entlassen worden

Unmittelbar nach der Tat vom 25. Januar erfolgte den Angaben zufolge eine Kontaktaufnahme mit dem Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz, das bestätigte, dass Ibrahim A. nicht als extremistisch bekannt ist.

Der 33 Jahre alte Palästinenser Ibrahim A. soll am 25. Januar in einem Regionalzug von Kiel nach Hamburg mit einem Messer auf andere Fahrgäste eingestochen haben. Zwei junge Menschen starben, fünf weitere wurden teils schwer verletzt. A. sitzt wegen des Verdachts des zweifachen Mordes und versuchten Totschlags in vier Fällen in Untersuchungshaft. Der Verdächtige, der mehrfach vorbestraft ist, war knapp eine Woche zuvor aus der U-Haft in Hamburg entlassen worden.

Wenige Tage vor der tödlichen Messerattacke war der mutmaßliche Täter psychiatrisch beurteilt worden - ohne dass dabei besondere Auffälligkeiten festgestellt wurden.

Die Hamburger Justizbehörde hat nach eigenen Angaben der Staatsanwaltschaft Itzehoe am 3. Februar eine Kopie der Gefangenenpersonalakte übergeben. Zuvor habe die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz bereits Kontakt zur Staatsanwaltschaft Itzehoe aufgenommen, um Ihre Unterstützung anzubieten.

Nach der tödlichen Messerattacke hatten sich die Behörden in Hamburg und Schleswig-Holstein gegenseitig Versäumnisse in der Kommunikation über den mutmaßlichen Täter vorgeworfen.

Der Attentäter, den Ibrahim nannte, Anis Amri, hatte am 19. Dezember 2016 einen Lastwagen in den Weihnachtsmarkt auf dem Breitscheidplatz an der Berliner Gedächtniskirche gesteuert. Infolge des Anschlags starben 13 Menschen.