Viele Menschen warten derzeit auf eine Playstation. Foto: dpa/S. Gollnow

Viele Menschen warten in diesen Tagen darauf, dass die Playstation 5 noch vor Weihnachten bei ihnen ankommt. Doch es gibt Probleme. Welche Rechte und Möglichkeiten es in diesen Fällen gibt.

Stuttgart - Bei den Verbraucherzentralen häufen sich die Beschwerden von verärgerten Kunden: Seit Wochen warten sie auf die Zustellung der Playstation 5, für die sie bereits bezahlt haben. Das ist ärgerlich, zumal viele Verbraucherinnen und Verbraucher die Spielkonsole gerne zu Weihnachten verschenken möchten und nun nicht wissen, ob dieser Plan aufgeht.

Entscheidend für Ihre Rechte ist, ob ein rechtsgültiger Kaufvertrag besteht. Und für diesen ist nicht bloß eine Bestell- sondern eine Auftragsbestätigung notwendig. Ausreichend ist auch eine Zahlungsaufforderung – oder wenn der Zahlungsvorgang mit Zahlweisen, die eine sofortige Zahlung ermöglichen (wie PayPal oder Kreditkarten), in die Wege geleitet wird.

Es gibt auch immer ein Rücktrittsrecht

Besteht also ein wirksamer Vertrag und Sie wollen nicht länger auf die Konsole warten, können Sie Ihr Widerrufsrecht nutzen, dem Händler eine Frist setzen oder Schadensersatz fordern. Haben Sie den Vertrag wirksam geschlossen, haben Sie daneben noch ein Rücktrittsrecht.

Dabei kommt es darauf an, ob ein fester Liefertermin vereinbart worden ist. Wurde ein fixer Termin vereinbart und die Ware ist nicht fristgerecht eingetroffen, können Sie sofort vom Kaufvertrag zurücktreten. Andernfalls müssen Sie dem Verkäufer zunächst eine angemessene Frist zur Lieferung von beispielsweise 14 Tagen setzen.

Außerdem können Schadensersatzansprüche in Betracht kommen – etwa für Mehrkosten, weil die Ware zu einem höheren Preis erworben werden musste. Mehr Infos unter www.vz-bw.de/node/54780.