Kormorane leben gerne an Gewässern – so auch an den Stuttgarter Bärenseen. Foto: dpa/Paul Zinken

Ein Vollzugsbeamter der Stadt steigt in den Bärensee, um einen Vogel zu retten. Doch was danach passiert, erschreckt die Spaziergänger, die am Ufer zuschauen.

Die Spaziergängerin versteht die Welt nicht mehr. Da springt ein Mann vom Vollzugsdienst der Stadt ins Wasser, schwimmt einem verletzten Vogel hinterher. Stundenlang geht die Rettungsaktion. Am Ende ist das Tier eingefangen – und wird eingeschläfert, statt es zum Tierarzt zu bringen und wieder gesund zu pflegen. Diese Entscheidung „hinterließ die anwesenden Passanten in Schock und Trauer“, schreibt die Stuttgarterin Corinna Cavatoni an unsere Redaktion. Sie hat den Einsatz am Freitag beobachtet. Auch, dass die Antwort der Einsatzkräfte kam, als Kinder im Alter von sechs und neun Jahren dabeistanden, findet sie nicht in Ordnung.

Der Streifendienst der Stadt hat das verletzte Tier bereits entdeckt

Der Kormoran war nicht erst am Freitag verletzt worden. Schon seit ein paar Tagen habe man ihn immer wieder gesehen, sagt Stefan Praegert vom Amt für öffentliche Ordnung, sei aber nicht an ihn herangekommen. Der Vollzugsdienst der Stadt habe das Tier im Rahmen seiner Streifengänge an den Wildparkseen – in Stuttgart allgemein als Bärenseen bezeichnet – entdeckt. „Wir haben ihn mehrfach gesichtet, und auch schon mehrfach versucht, ihn einzufangen“, sagt Praegert. Eigentlich wollte man versuchen, den Vogel in den ruhigeren Abendstunden zu fangen. „Viele Zuschauer am Ufer erzeugen beim Tier auch wieder zusätzlichen Stress“, sagt Praegert, auch wenn er die Sorge der Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen kann. Weil sich am Freitag aber die Hinweise häuften, entschied der Tiernotdienst, doch gleich einzuschreiten.

Ein Vollzugsbeamter stieg dafür sogar in den See und schwamm dem Tier hinterher. So sei es dann letzten Endes gelungen, das Tier herauszuholen. Der Tiernotdienst kam dann hinzu und bekam das gerettete Tier übergeben.

Dessen Vertreter hätten dann das Ausmaß der Verletzungen gesehen. Im Körper des Kormorans steckten mehrere Angelhaken, sogenannte Drillingshaken. Einer unterm Auge, einer im Schnabel und einer hatte sich in den Flügelknochen gebohrt. Der Tiernotdienst habe festgestellt, dass eine Rettung nicht mehr möglich sei: „Die Haken zu entfernen, hätte bedeutet, ihm weiteres Leid zuzufügen“, erläutert Stefan Praegert. An allen drei Stellen hätte der Vogel dadurch bleibende Schäden erlitten. Das Auge sei vermutlich nicht zu retten gewesen, ein Eingriff am Flügel hätte bedeutet, dass der Vogel nicht mehr würde fliegen können, und mit einer weitergehenden Verletzung am Schnabel hätte das Tier nicht mehr fressen können. „Daher musste man leider die Entscheidung fällen, ihn einzuschläfern.“

Schwere Verletzungen: Das Tier wäre verendet

Das kam Corinna Cavatoni grausam vor. „Die Entscheidung, das Tier zu töten, ohne es ärztlich versorgen zu lassen, löste unter den Anwesenden tiefe Bestürzung aus“, schreibt sie an unsere Redaktion. Aber auch an die Adresse der Angler, deren Ausrüstung die Verletzungen verursachte, hat sie deutliche Worte. „Der Vorfall am Bärensee wirft ein erschütterndes Licht auf die Folgen menschlicher Nachlässigkeit und den Umgang mit Wildtieren in Not. Angelhaken, die achtlos in der Natur zurückgelassen werden, stellen eine große Gefahr für Tiere dar und führen, wie im Fall dieses Kormorans, zu tragischen Konsequenzen“, so die Spaziergängerin. Die Geschichte werde eine Diskussion nach sich ziehen, wie in solchen Fällen zu handeln sein, meint die Stuttgarterin.

Das Jagdgesetz schreibt vor, was zu geschehen hat

Der Tiernotdienst habe richtig gehandelt, entgegnet Stefan Praegert. „Die sind ja erstens entsprechend ausgebildet und haben zweitens einen Jagdschein“, erklärt er. Daher wüssten sie, was das Jagdgesetz in solchen Fällen vorschreibe. Einem Wildtier, das so schwer verletzt sei, dürfe kein zusätzliches Leid mehr zugefügt werden. „Der Vogel wäre nicht mehr lebensfähig gewesen, er hätte nicht mehr fliegen können“, so Praegert. Am Einsatz des Vollzugsdienstes und des Tiernotdienstes erkenne man, dass den Mitarbeitern der Stadt an der Rettung des Vogels viel gelegen habe – aber sie hätten nicht mehr helfen können. Zudem: Hätte man ihn schwimmen lassen, er wäre von allein gestorben aufgrund der Verletzungen, auch das habe die Begutachtung des Tieres ergeben.

Wer die Verletzungen verursacht hatte, habe man nicht feststellen können. Zum einen könne man von einem Angelhaken keine Rückschlüsse auf den Angler ziehen, zum anderen könne sich das Tier die Verletzungen auch an einem anderen Gewässer zugezogen haben, aber sei dann erst am Bärensee entdeckt worden. „Man kann nur allgemein appellieren. Jeder sollte seinen Müll, seine Sportgeräte und seine Hobbygegenstände auch wieder mitnehmen, damit die wild lebenden Tiere erst gar nicht in solche Situationen kommen“, schließt Stefan Praegert aus dem Fall.