Nachdem umfangreiche Maßnahmen zur Vergrämung erfolglos gewesen seien, stufte eine Behörde die Tauben als Schädlinge ein. Foto: dpa/Monika Skolimowska

Maschinen voll Kot und durch Federn verunreinigt, die Gesundheit von Mitarbeitern in Gefahr: Tauben sind in einer Firma im Ostalbkreis zur Plage geworden, das Landratsamt ordnete Tod durch Genickbruch an. Die Entscheidung wurde ein Fall für Justitia.

Karlsruhe/Aalen - Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat eine behördliche Erlaubnis zum Töten von Tauben gestoppt, die in einem Betrieb im Ostalbkreis zur Plage geworden waren. Das Landratsamt habe nicht hinreichend geprüft, ob diese Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen ist. Der Landestierschutzverband Baden-Württemberg, der gegen den Bescheid geklagt hatte, zeigte sich erfreut: „Das Tötungsverbot gilt auch für Tauben.“ Veterinärbehörden müssten prüfen, ob die Tiere anderswo untergebracht werden können, erläuterte der Vorsitzende Stefan Hitzler kürzlich in Karlsruhe. „Wir haben das sogar angeboten, aber dem Veterinäramt war das egal.“

Das Gericht zeichnet in dem nun bekanntgewordenen Urteil von Ende September die Umstände nach: Demnach hatte eine Amtstierärztin des Landratsamtes 2018 bei einer Ortsbesichtigung festgestellt, dass verwilderte Stadttauben das gesamte Betriebsgelände und die Produktionshalle befallen hätten. Vor allem seien Maschinen verkotet und durch Federn verunreinigt. Die gesamte Tagesproduktion werde mitunter unbrauchbar, Kartonagen und Verpackungsboxen müssten gereinigt werden, um Kundenreklamationen zu vermeiden. Es entstünden erhebliche Schäden und fortlaufende Reinigungskosten.

Taubendreck an den Maschinenarbeitsplätzen

„Der Taubendreck an den Maschinenarbeitsplätzen, in den Aufenthaltsbereichen und auf den Laufwegen der Mitarbeiter gefährde die Arbeitssicherheit“, heißt es in dem Urteil weiter, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Behörde ging von einer „konkreten Gefährdung“ der Gesundheit der Mitarbeiter aus.

Nachdem umfangreiche Maßnahmen zur Vergrämung erfolglos gewesen seien, stufte die Behörde die Tauben als Schädlinge ein. Sie seien als Ultima Ratio durch einen stumpfen Schlag auf den Kopf zu betäuben und direkt per Genickbruch zu töten. „Dem Schutzgut der menschlichen Gesundheit komme ein höherer Rang als dem Tierschutz zu“, hieß es.

Das Gericht folgte zwar der Einstufung der Vögel als Schädlinge, deren Tötung einem legitimen Zweck - dem Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Mitarbeiter - dienen würde. Allerdings habe das Landratsamt nicht ausreichend Alternativen geprüft. Der Verhandlung zufolge dürften auch mehr Umsiedlungsmöglichkeiten gebraucht werden als verfügbar seien. „Dies enthebt eine Tierschutzbehörde jedoch nicht der Pflicht, in eine einzelfallbezogene Prüfung einzutreten.“

Das Gericht hob Bescheide des Landratsamtes auf. Das Landratsamt in Aalen wird laut einer Sprecherin nicht vor den Verwaltungsgerichtshof ziehen, weil der zugrundeliegende Antrag inzwischen zurückgezogen sei. Daniela Lisenfeld vom Tierschutzbund sagte, mit Abwehrmaßnahmen wie Netzen habe die Firma die Sitzmöglichkeiten so beschränkt, dass die zuletzt rund 40 Tauben weitgehend in umliegenden Bäumen blieben.

Tauben immer wieder Thema für die Justiz

Die Tierschützer erläuterten, dass diese Vögel nicht einfach in der Wildnis ausgesetzt werden dürften. Würden sie aber in betreuten Taubenschlägen untergebracht, kämen sie nach einer Eingewöhnungsphase freiwillig dorthin zurück. Die Eier würden dann gegen Gipsmodelle ausgetauscht, so dass sich die Tiere nicht mehr vermehren können. „Eine Tötung überzähliger Tiere wird so verhindert.“ Dieses Vorgehen ist auch bei Stadttauben an öffentlichen Plätzen üblich.

Sie sind immer wieder Thema für die Justiz. Mal geht es um Fütterung. In Hessen siegte auch mal ein Falkner vor Gericht, der im Auftrag etwa von Firmen Tauben fangen und töten wollte. Am Heidelberger Amtsgericht steht ein Prozess gegen einen Mann bevor, der eine Taube mit Essen angelockt und ihr den Kopf abgerissen haben soll.