Gegen den CDU-Politiker Thomas Strobl wird wegen des Verdachts verbotener Mitteilung über Gerichtsverhandlungen ermittelt. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Baden-Württembergs Innenminister gerät immer weiter ins Visier: Nun hat die Staatsanwaltschaft ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen Thomas Strobl eingeleitet.

Nach einer Strafanzeige der FDP hat die Staatsanwaltschaft ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen Innenminister Thomas Strobl eingeleitet. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft bestätigte am Mittwoch einen entsprechenden Bericht des SWR. Die FDP habe Strafanzeige wegen des Verdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses, des Verdachts der Strafvereitelung im Amt, des Verdachts des Verrats von Privatgeheimnissen sowie des Verdachts des Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz erstattet. Insoweit sei ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Die Sprecherin sprach von einem Automatismus. „Immer, wenn formell eine Anzeige gegen eine bestimmte Person eingeht, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet“, sagte sie. Dann werde automatisch geprüft, was an den Vorwürfen dran sei.

Gegen den 62-jährigen CDU-Politiker wird bereits wegen des Verdachts verbotener Mitteilung über Gerichtsverhandlungen ermittelt. Strobl steht wegen der Weitergabe eines Anwaltsschreibens an einen Journalisten erheblich unter Druck. Er argumentiert, er habe keine Dienstgeheimnisse verraten. Die Opposition sieht das anders und fordert seinen Rücktritt. SPD und FDP wollen Strobl am Mittwoch nochmals auf den Zahn fühlen, warum er das Schreiben des Anwalts eines suspendierten, ranghohen Polizisten an die Presse weitergab.

Darum geht es in dem Fall

Zudem dringen sie darauf, dass der Minister die Staatsanwaltschaft ermächtigt, wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen zu ermitteln. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft bestätigte am Mittwoch, dass man für die Ermittlungen wegen des Verdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses zwar eine Strafverfolgungsermächtigung brauche. Man prüfe dennoch die Strafanzeige insgesamt.

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Das Innenministerium wiederum deutete am Mittwoch an, Ermittlungen wegen des Verdachts der Verletzung von Dienstgeheimnissen weiterhin keine Ermächtigung erteilen zu wollen. „Die Haltung des Innenministeriums ist bekannt“, teilte ein Sprecher dazu mit. Das Ministerium hatte zuvor argumentiert, es handele sich bei dem Schreiben des Anwalts nicht um ein amtliches Schreiben und auch nicht um ein Dienstgeheimnis, deswegen habe man die Ermächtigung für Ermittlungen nicht erteilt.

Im Zentrum der Affäre stehen eigentlich Ermittlungen gegen einen führenden Polizisten wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung. Der Mann soll einer Hauptkommissarin in einem Videochat angeboten haben, ihr bei der Karriere zu helfen, wenn sie ihm sexuell zu Diensten sei. In dem Schreiben bat der Anwalt im Namen seines Mandanten um ein persönliches Gespräch mit dem Ministerium. Strobl argumentiert, dies sei ein „vergiftetes Angebot“ für einen Deal gewesen. Um einer möglichen Veröffentlichung durch die Gegenseite zuvorzukommen, habe er das Schreiben im Dezember dem Journalisten gegeben.