Klassenzimmer lüften ist immer noch ein wichtiges Mittel im Kampf gegen das Coronavirus (Symbolbild). Foto: dpa/Gregor Fischer

Diese Woche lernen die Schüler in Baden-Württemberg noch im Homeschooling. Ab nächster Woche gilt dann Wechselunterricht, verbunden mit einer Testpflicht – zumindest solange die Sieben-Tages-Inzidenz die 200er-Marke nicht überschreitet.

Stuttgart - Das Land schafft Fakten: Baden-Württemberg kehrt von nächster Woche an in den Präsenzunterricht zurück – allerdings im Wechselunterricht und verbunden mit einer Coronavirus-Testpflicht. Und nur so lange, wie in einer Region die Sieben-Tage-Inzidenz nicht über 200 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner springt. Was das konkret für Schüler, Lehrer und Eltern bedeutet:

Es gilt Wechselunterricht:

Nach Angaben des Kultusministeriums sollen die Schulen vom 19. April an in den sogenannten Wechselbetrieb aus Präsenz- und Fernunterricht oder in einen reinen Präsenzunterricht übergehen.

Der Wechselunterricht sei möglich für alle Jahrgangsstufen und in sämtlichen Schularten. Allerdings nur in einem Umfang, in dem die Einhaltung von Abständen und der übrigen Hygienevorgaben garantiert seien – und die zur Verfügung stehenden Tests dies ermöglichten.

Lesen Sie auch: Was passiert mit den Schülern, die sich nicht testen lassen?

Im Schreiben an die Schulleitungen macht das Land einige Vorgaben: „Möglich ist zum Beispiel eine Wechselunterrichtsregelung mit mindestens zwei (optional drei) aufeinanderfolgenden Präsenztagen pro Schülergruppe sowie ein Wechselbetrieb im Wochenturnus“, heißt es. Könnten die Kommune oder der Schulträger mehr Testkits zur Verfügung stellen, seien auch häufigere Wechsel der Gruppen machbar.

Es gilt eine Testpflicht:

Die Corona-Testpflicht an Schulen gilt ab Montag unabhängig von der Corona-Belastung einer Region und nicht erst ab der Schwelle von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen einer Woche.

Das Land setzt damit bereits etwas von der geplanten Neufassung des Bundesgesetzes um, das noch durch den Bundestag und den Bundesrat muss. „Auch wenn nicht auszuschließen ist, dass der Gesetzentwurf des Bundes im Verlauf des Verfahrens noch Änderungen erfährt, wollen wir die Regelung für die Schulen in Baden-Württemberg bereits möglichst passend zur Bundesregelung ausgestalten“, heißt es in einem Schreiben des Ministeriums an die Schulleitungen. Geimpfte und von Corona genesene Menschen sind von dieser Testpflicht befreit.

Im Video: So funktionieren die Selbsttests für Zuhause

Was bei einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 gilt:

Strenge Regeln sollen künftig in Stadt- und Landkreisen mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 gelten. Hier müssen die Schulen verpflichtend auf Fernunterricht umstellen. Am Mittwoch lagen sieben baden-württembergische Kreise über dieser Schwelle. Die Notbetreuung in den Jahrgangsstufen 1 bis 7 soll aber auch in diesen Hochinzidenzgebieten weiter angeboten werden.

Weil die Länder vereinbarte Maßnahmen gegen die dritte Infektionswelle uneinheitlich umgesetzt hatten und die Corona-Lage zugleich mehr und mehr außer Kontrolle gerät, hatte der Bund entschieden, die „Notbremse“ in einem Bundesgesetz zu verankern. In Landkreisen mit mehr als 100 wöchentlichen Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern müssen Lockerungen wahrscheinlich vom kommenden Montag an verpflichtend zurückgenommen werden. Das betrifft aktuell mehr als die Hälfte der Landkreise in Deutschland und allein 40 der 44 Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg.